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80_1984 AT

80. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn — Halbanschlußstelle Unterpremstätten — im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Halbanschlußstelle Unterpremstätten der

A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde

Unterpremstätten wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt

zwischen km 195,50 und 196,10 der bestehenden

A 2 Süd Autobahn und bindet über eine Zu- und

Abfahrtsstraße in die L 376 Premstättener Straße

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- und der

Abfahrtsstraße der Halbanschlußstelle Unterpremstätten

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Unterpremstätten

aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. A0-2-196 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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