80. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 171 Tiroler Straße
wird im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
am westlichen Ende der Telfser Allee bei
km 466,970 (alt) der Tiroler Straße und zweigt
bei km 467,120 (alt) von der bestehenden Ortsdurchfahrt
ab. Bei km 467,540 (alt) kreuzt sie
die bestehende Bundesstraße, schwenkt nach
Süden, überquert den Grießbach, den Inn bei
Fluß km 326,160, die Bahnlinie Innsbruck—Bludenz
und abermals die bestehende Bundesstraße,
schwenkt dann wieder in westliche Richtung und
mündet bei km 468,935 (alt) in die Tiroler
Straße ein.
Der Verlauf der Straßentrasse ist im einzelnen
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
und bei den Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen
aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf diesen Straßenteil
Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte
Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits der
Straßenachse.