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80_1973 AT

80. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 171 Tiroler Straße

wird im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

am westlichen Ende der Telfser Allee bei

km 466,970 (alt) der Tiroler Straße und zweigt

bei km 467,120 (alt) von der bestehenden Ortsdurchfahrt

ab. Bei km 467,540 (alt) kreuzt sie

die bestehende Bundesstraße, schwenkt nach

Süden, überquert den Grießbach, den Inn bei

Fluß km 326,160, die Bahnlinie Innsbruck—Bludenz

und abermals die bestehende Bundesstraße,

schwenkt dann wieder in westliche Richtung und

mündet bei km 468,935 (alt) in die Tiroler

Straße ein.

Der Verlauf der Straßentrasse ist im einzelnen

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

und bei den Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen

aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf diesen Straßenteil

Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte

Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits der

Straßenachse.

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