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80_1970 AT

80. Kundmachung: Beitritt Ugandas zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Kundmachung: Beitritt Ugandas zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete

des Zollwesens hat Uganda am 9. Jänner 1970

seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über

die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen

(BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 372/

1969) hinterlegt.

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