80_1970
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80. Kundmachung: Beitritt Ugandas zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 80. Kundmachung: Beitritt Ugandas zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
1970_80_0 80. Kundmachung: Beitritt Ugandas zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete
des Zollwesens hat Uganda am 9. Jänner 1970
seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über
die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen
(BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 372/
1969) hinterlegt.