80_1962
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80. Kundmachung: Erklärung Nigers und der Elfenbeinküste zum Internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 80. Kundmachung: Erklärung Nigers und der Elfenbeinküste zum Internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
1962_80_0 80. Kundmachung: Erklärung Nigers und der Elfenbeinküste zum Internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 111/1959 über den Geltungsbereich
des Internationalen Abkommens
zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen
Frauen, BGBl. Nr. 317/1933, Niger und die
Elfenbeinküste am 25. August 1961 beziehungsweise
am 8. Dezember 1961 erklärt, sich an
dieses Abkommen für gebunden zu erachten,
dessen Anwendung vor Erreichung der Unabhängigkeit
bereits auf Niger und die Elfenbeinküste
ausgedehnt wurde.