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80_1962 AT

80. Kundmachung: Erklärung Nigers und der Elfenbeinküste zum Internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Kundmachung: Erklärung Nigers und der Elfenbeinküste zum Internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung

BGBl. Nr. 111/1959 über den Geltungsbereich

des Internationalen Abkommens

zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen

Frauen, BGBl. Nr. 317/1933, Niger und die

Elfenbeinküste am 25. August 1961 beziehungsweise

am 8. Dezember 1961 erklärt, sich an

dieses Abkommen für gebunden zu erachten,

dessen Anwendung vor Erreichung der Unabhängigkeit

bereits auf Niger und die Elfenbeinküste

ausgedehnt wurde.

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