80. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten durch Italien und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Gesetzestext (1 Artikel)
Das Generalsekretariat des Europarates hat
mitgeteilt, daß folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunde
zum Europäischen Überein-
kommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten,
BGBl. Nr. 42/1960, hinterlegt haben
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
Italien (mit Erklärung) 29. Jänner 1960
Vereinigtes Königreich
von Großbritannien
und Nordirland (mit
Erklärung und Vorbehalt)
7. Dezember 1960
Italien hat erklärt, daß es die in Artikel 34
Abs. 1 lit. b dieses Übereinkommens vorgesehene
Erklärung abgebe und demnach die Kapitel II
und III über das Vergleichs- und Schiedsverfahren
nicht anwenden wird.
Die Erklärung und die Vorbehalte des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und
Nordirland haben folgenden Wortlaut
„a) In Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz
1 lit. a dieses Übereinkommens erklärt
das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland das Kapitel III nicht
anzuwenden;
b) in Übereinstimmung mit Artikel 35 dieses
Übereinkommens erklärt das Vereinigte
Königreich von Großbritannien und Nordirland
folgende Vorbehalte
i) die Vorbehalte, die das Vereinigte Königreich
von Großbritannien und! Nordirland
aus Anlaß der Annahme der Gerichtsbarkeit
des Internationalen Gerichtshofes
notifiziert hat, finden auch
auf dieses Übereinkommen insoweit
Anwendung, als sie sich nicht bereits
aus anderen Bestimmungen dieses Übereinkommens
ergeben;
ii) das Kapitel II dieses Übereinkommens
findet, mit Ausnahme der Kanalinseln
und der Insel Man, keine Anwendung
auf Streitigkeiten, die ein oder mehrere
Territorien betreffen, die zwar nicht
Teile des Mutterlandes des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und
Nordirland sind, deren internationale
Beziehungen aber vom Vereinigten Königreich
von Großbritannien und Nordirland
wahrgenommen werden."