80_1960
AT
80. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in Lake Success unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in die internationale Kontrolle, durch Brasilien und El Salvador.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 80. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in Lake Success unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in die internationale Kontrolle, durch Brasilien und El Salvador.
1960_80_0 80. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in Lake Success unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in die internationale Kontrolle, durch Brasilien und El Salvador.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben Brasilien und El Salvador
das Protokoll, betreffend die Einbeziehung
von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des
Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung
der Herstellung und Regelung der
Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in
Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete
Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in
die internationale Kontrolle, BGBl. Nr. 189/1950,
angenommen.