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80_1960 AT

80. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in Lake Success unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in die internationale Kontrolle, durch Brasilien und El Salvador.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in Lake Success unterzeichnete Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in die internationale Kontrolle, durch Brasilien und El Salvador.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen haben Brasilien und El Salvador

das Protokoll, betreffend die Einbeziehung

von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des

Übereinkommens vom 13. Juli 1931 zur Beschränkung

der Herstellung und Regelung der

Verteilung von Suchtgiften, in der durch das in

Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete

Protokoll abgeänderten Fassung fallen, in

die internationale Kontrolle, BGBl. Nr. 189/1950,

angenommen.

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