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807_1992 AT

807. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 807. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetzverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angele-

genheiten die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 384/1992, wie folgt geändert

I. Abschnitt VIII Z 29 lautet: „29. Industrielle Gewinnung von Pflanzen, Rohölen

Die im Zusammenhang mit der Produktion stehenden Überwachungs-, Kontroll- und Einstellarbeiten, ausgenommen die Rohstoffeinlagerung und die Produktverladung."

II. Dem Abschnitt XVI wird folgende Z 20 angefügt

„20. Kreditkartenunternehmen

Die Kontrolle, Überprüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung von Kreditkartenumsätzen, die Entgegennahme von Verlust- und Diebstahlsanzeigen von Kreditkarten einschließlich der entsprechenden Abhilfemaßnahmen."

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