805_1994
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805. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 805. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1994_805_0 805. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Georgien am 2. Juni 1994 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 673/1994) hinterlegt.