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7_2001 AT

7. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lohnstufenschemas nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 7. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lohnstufenschemas nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

Auf Grund des § 46 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2000, wird verordnet

Die Verordnung über die Festsetzung des Lohnstufenschemas, BGBl. Nr. 1042/1994, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. II Nr. 471/1999, wird wie folgt geändert

1. Lohnstufe 84 des Lohnstufenschemas nach § 1 lautet wie folgt

2. Das Lohnstufenschema nach § 1 wird um folgende Lohnstufen ergänzt

3. Nach § 7 wird folgender § 8 angefügt

„§ 8. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 7/2001 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.“

BGBlPdf 7. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M98 gemäß Rn. 2010 betreffend besondere Verpackungsvorschriften für Ammoniaklösung in Konzentrationen bis 25% in Großpackmitteln (IBC)

Die Multilaterale Vereinbarung M98 gemäß Rn. 2010 betreffend besondere Verpackungsvorschriften

für Ammoniaklösung in Konzentrationen bis 25% in Großpackmitteln (IBC) (BGBl. III Nr. 97/2000,

letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 185/2000) wurde von der Slowakei am

29. November 2000 unterzeichnet.

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