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7_1990 AT

7. Notenwechsel zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 7. Notenwechsel zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

MINISTERIUM FÜR VERKEHR

Helsinki, 26. Juni 1989

Exzellenz!

Bevollmächtigt vom Präsidenten der Republik

Finnland beehre ich mich, vorzuschlagen, daß

Artikel 11, Abs. 2 des Abkommens zwischen der

Regierung der Republik Finnland und der Österreichischen

Bundesregierung vom 25. März 1980 Kundgemacht in BGBl. Nr. 451/1981

über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für

Personen und Güter wie folgt geändert wird

„Beförderer der einen Vertragspartei dürfen die

Beförderung von Personen und Gütern zwischen

der anderen Vertragspartei und einem Drittland nur

zu jenen Bedingungen durchführen, die die

zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien

vereinbaren."

Wenn die Österreichische Bundesregierung diesem

Vorschlag zustimmt, beehre ich mich, vorzuschlagen,

daß diese Note und Ihre bestätigende

Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung

der Republik Finnland und der Österreichischen

Bundesregierung zur Änderung des Abkommens

zwischen der Regierung der Republik

Finnland und der Österreichischen Bundesregierung

vom 25. März 1980 über den grenzüberschreitenden

Straßenverkehr für Personen und Güter

darstellen, welches am ersten Tag des 2. Monats,

der auf den Monat folgt, in dem die beiden

Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die

innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten

erfüllt sind, in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Pekka Vennamo

Verkehrsminister der

Republik Finnland

Seine ExzellenzHerrn Hans Georg RUDOFSKY

ao. und bev. Botschafterder Republik Österreich

Helsinki

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

Helsinki, am 29. Juni 1989

Zl. 1 647-A/89

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Euer

Exzellenz mit Datum 26. Juni 1989 zu bestätigen,

die folgenden Wortlaut hat

„Exzellenz!

Bevollmächtigt vom Präsidenten der Republik

Finnland beehre ich mich, (es folgt der weitere

Text der Eröffnungsnote) den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung."

Ich beehre mich, im Namen der Österreichischen

Bundesregierung die in der Note Euer Exzellenz

vorgeschlagene Änderung zu bestätigen. Die

finnische Eröffnungsnote und diese Note stellen

somit ein Abkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der

Republik Finnland zur Änderung des Abkommens

zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung der Republik Finnland vom

25. März 1980 über den grenzüberschreitenden

Straßenverkehr für Personen und Güter dar,

welches am ersten Tag des 2. Monats, der auf den

Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien

einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen

Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind,

in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Hans Georg Rudofsky

Seine ExzellenzHerrn Pekka VENNAMO

Verkehrsminister derRepublik Finnland

Helsinki

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 18. August bzw. 20. November 1989

abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

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