7. Notenwechsel zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter
Gesetzestext (1 Artikel)
MINISTERIUM FÜR VERKEHR
Helsinki, 26. Juni 1989
Exzellenz!
Bevollmächtigt vom Präsidenten der Republik
Finnland beehre ich mich, vorzuschlagen, daß
Artikel 11, Abs. 2 des Abkommens zwischen der
Regierung der Republik Finnland und der Österreichischen
Bundesregierung vom 25. März 1980 Kundgemacht in BGBl. Nr. 451/1981
über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für
Personen und Güter wie folgt geändert wird
„Beförderer der einen Vertragspartei dürfen die
Beförderung von Personen und Gütern zwischen
der anderen Vertragspartei und einem Drittland nur
zu jenen Bedingungen durchführen, die die
zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien
vereinbaren."
Wenn die Österreichische Bundesregierung diesem
Vorschlag zustimmt, beehre ich mich, vorzuschlagen,
daß diese Note und Ihre bestätigende
Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung
der Republik Finnland und der Österreichischen
Bundesregierung zur Änderung des Abkommens
zwischen der Regierung der Republik
Finnland und der Österreichischen Bundesregierung
vom 25. März 1980 über den grenzüberschreitenden
Straßenverkehr für Personen und Güter
darstellen, welches am ersten Tag des 2. Monats,
der auf den Monat folgt, in dem die beiden
Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die
innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten
erfüllt sind, in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Pekka Vennamo
Verkehrsminister der
Republik Finnland
Seine ExzellenzHerrn Hans Georg RUDOFSKY
ao. und bev. Botschafterder Republik Österreich
Helsinki
DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER
Helsinki, am 29. Juni 1989
Zl. 1 647-A/89
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang der Note Euer
Exzellenz mit Datum 26. Juni 1989 zu bestätigen,
die folgenden Wortlaut hat
„Exzellenz!
Bevollmächtigt vom Präsidenten der Republik
Finnland beehre ich mich, (es folgt der weitere
Text der Eröffnungsnote) den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung."
Ich beehre mich, im Namen der Österreichischen
Bundesregierung die in der Note Euer Exzellenz
vorgeschlagene Änderung zu bestätigen. Die
finnische Eröffnungsnote und diese Note stellen
somit ein Abkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der
Republik Finnland zur Änderung des Abkommens
zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung der Republik Finnland vom
25. März 1980 über den grenzüberschreitenden
Straßenverkehr für Personen und Güter dar,
welches am ersten Tag des 2. Monats, der auf den
Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien
einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen
Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind,
in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Dr. Hans Georg Rudofsky
Seine ExzellenzHerrn Pekka VENNAMO
Verkehrsminister derRepublik Finnland
Helsinki
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 18. August bzw. 20. November 1989
abgegeben; der Notenwechsel tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.