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7_1965 AT

7. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 7. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.

Auf Grund des § 80 des Heeresversorgungsgesetzes

— HVG., BGBl. Nr. 27/1964, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Finanzen verordnet

Artikel I.

Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Finanzen vom 13. Mai

1964, BGBl. Nr. 113, über die Vergütung für die

Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer

der bei den Landesinvalidenämtern errichteten

Schiedskommissionen wird wie folgt abgeändert

Im § 1 sind die Zahlen 120 und 40 durch die

Zahlen 150 und 60 zu ersetzen.

Artikel II.

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1965 in

Wirksamkeit.

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