7_1965
AT
7. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 7. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.
1965_7_0 7. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer der bei den Landesinvalidenämtern errichteten Schiedskommissionen.
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Auf Grund des § 80 des Heeresversorgungsgesetzes
— HVG., BGBl. Nr. 27/1964, wird im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Finanzen verordnet
Artikel I.
Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Finanzen vom 13. Mai
1964, BGBl. Nr. 113, über die Vergütung für die
Mühewaltung der Vorsitzenden und Beisitzer
der bei den Landesinvalidenämtern errichteten
Schiedskommissionen wird wie folgt abgeändert
Im § 1 sind die Zahlen 120 und 40 durch die
Zahlen 150 und 60 zu ersetzen.
Artikel II.
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1965 in
Wirksamkeit.