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7_1960 AT

7. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Postgebührenordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 7. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Postgebührenordnung.

Auf Grund des § 26 des Postgesetzes, BGBl.

Nr. 58/1957, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Finanzen und mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates

(Beschluß vom 17. Dezember 1959) verordnet

I.

Die Postgebührenordnung, BGBl. Nr. 124/

1957, wird wie folgt abgeändert und ergänzt

II.

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1960

in Kraft.

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