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7_1952 AT

7. Bundesgesetz: Veräußerung, der bundeseigenen Grundparzellen Nr. 2493 und 2745/2 aus EZ. 752 II der KG. Hötting, Tirol, an die Stadtgemeinde Innsbruck.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 7. Bundesgesetz: Veräußerung, der bundeseigenen Grundparzellen Nr. 2493 und 2745/2 aus EZ. 752 II der KG. Hötting, Tirol, an die Stadtgemeinde Innsbruck.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die bundeseigenen Grundparzellen

Nr. 2.493 und 2.745/2 aus EZ. 752 II der

KG. Hötting, Tirol, an die Stadtgemeinde Innsbruck

zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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