79. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,
Nr. 289/1969 und Nr. 234/1971, insbesondere
auf Grund dessen §§ 6 und 10 wird verordnet
Artikel I
Die Anlage A (Lehrplan der Volksschule) der
Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher
die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule
und der Sonderschulen erlassen werden, in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 21/1965,
Nr. 102/1968 und Nr. 172/1969 wird wie folgt
geändert
A. Im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. haben im Abschnitt „Sachunterricht" die
Einleitung und die Unterabschnitte „Heimat-
und Naturkunde", „Geschichte und Sozialkunde"
sowie „Naturgeschichte" zu lauten
„Sachunterricht
Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte
für die vielseitige Betrachtung der Wirklichkeit
sowie die Stellung des Menschen in dieser
Wirklichkeit kennenlernen.
Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde
der Gesellschaft sowie das Werden und
die Erhaltung des menschlichen Lebens. Die
Schüler sollen ferner die Fähigkeit erwerben, sich
über das Erlernte in angemessener Weise auszudrücken
sowie das Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb
und durch weiterführende Bildungseinrichtungen
zu vermehren und zu vertiefen.
Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein
Sachliche beschränken, sondern muß auch die
Gefühlswelt der Schüler ansprechen.
Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist
auf die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus
Bedacht zu nehmen. Richtiges Verhalten und
Verantwortungsbewußtsein dem eigenen Körper
gegenüber sind zu entwickeln.
Heimat- und Naturkunde
Der Sachunterricht auf der Lehrplan-Unterstufe
hat sich weitgehend auf die unmittelbare
Umwelt des Kindes zu beschränken. Er hat von
den persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen
des Kindes in seiner nächsten Umgebung auszugehen
und zu versuchen, zu ersten allgemeingültigen
Einsichten fortzuschreiten.
Auf der Lehrplan-Mittelstufe ist der Sachunterricht
vor allem auf den Heimatort (Schul-
ort) sowie auf seine nähere und weitere Umgebung
zu beziehen und auf das Heimatland zu
erweitern. Dabei sollen die für den Heimatort
(Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen
Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und
zwar ohne Beschränkungen durch politische Grenzen.
Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen
zur sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen,
räumlichen, kulturellen und historischen
Umwelt im Vordergrund der Betrachtung zu
stehen. Auf der Grundlage von gewonnenen
Erfahrungen, Anschauungen und Einsichten sind
den Kindern verständliche allgemeine Begriffe
und ein erstes konkretes Wissen in diesen Betrachtungsbereichen
zu vermitteln. Die Schüler sollen
Gelegenheit erhalten, Lern- und Arbeitstechniken
anzuwenden und ein zielgerichtetes Verhalten
im Hinblick auf die Anforderungen, die an den
zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten
Lebensbereichen gestellt werden, zu üben.
Geschichte und Sozialkunde
Einsichten in das Typische wichtiger historischer
Zeitabschnitte. Bekanntwerden mit großen
Leistungen bedeutender Menschen und Völker.
Verständnis für die gegenwärtigen kulturellen
und politischen Tatsachen auf Grund ihres Werdens.
Bereitschaft, sich in Anschauungen anderer
Völker und sozialer Gruppen in Vergangenheit
und Gegenwart hineinzudenken und sie zu
achten.
Verständnis für Bemühungen um das friedliche
Zusammenleben und -wirken der Menschen;
Aufzeigen von Möglichkeiten zur altersgemäßen
Bewältigung von Spannungen und Konflikten
in überschaubaren sozialen Bereichen.
Geschichtliche Grundlagen des österreichischen
Staates. Die demokratische Republik Österreich.
Erwecken des Interesses für die Vorgänge im
öffentlichen Leben und Hinführen zu demokratischer
Gesinnung und entsprechendem Lebensstil."
„Naturgeschichte
Einblicke in den Bau des menschlichen Körpers
und in die Funktion seiner wichtigsten Organe;
Grundsätze einer gesunden Lebensführung.
Das Werden und Reifen des Menschen, einschließlich
der Bedeutung seiner Geschlechtlichkeit.
Kenntnis typischer Vertreter von Hauptgruppen
des Tier- und Pflanzenreiches, besonders im
Hinblick auf die heimatliche Umwelt. Hervorhebung
des Verhältnisses zum Menschen. Einblicke
in die Zusammenhänge zwischen Körperbau
und Lebensweise und in die Beziehungen
der Pflanzen und Tiere zueinander, zu ihrer Umwelt
und zum Menschen.
Wecken der Ehrfurcht vor dem Leben des
Menschen. Einblick in die Größe und den Formenreichtum
der Natur. Wecken der Liebe zur
Natur und der Bereitschaft für Landschafts- und
Naturschutz sowie für die Pflege von Pflanzen
und Tieren. Umweltschutz.";
2. ist im Abschnitt „Deutsch" folgender Absatz
anzufügen: „Erkennen und Betreuung legasthenischer
Kinder.";
3. hat der Abschnitt „Rechnen und Raumlehre"
zu lauten
„Rechnen und Raumlehre
Erkennen grundlegender Gesetzmäßigkeiten
der Zahlen und der Raumgebilde. Anbahnung
einfacher mathematischer Denkweisen. Ausbildung
des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Sicherheit und Geläufigkeit im numerischen
Rechnen. Beherrschung grundlegender Kenntnisse
und Fertigkeiten aus der Geometrie.
Zahlenmäßiges und räumliches Erfassen der
Umwelt. Fähigkeit, einfache Rechenaufgaben des
praktischen Lebens verständnisvoll und selbständig
zu lösen."
B. Im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen),
Lehrplan der Grundschule
1. Lehrplan-Unterstufe (Erste und zweite Schulstufe),
Lehrstoff
a) hat der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten
„Sachunterricht
Die Inhalte des Sachunterrichts der Lehrplan-
Unterstufe beziehen sich auf die Umwelt des
Kindes, für die vor allem die persönlichen Erlebnisse
und Erfahrungen im Umgang mit Menschen,
Tieren, Pflanzen und Dingen maßgebend sind.
Das subjektive Umwelterleben des Kindes ist
auf der zweiten Schulstufe durch eine bewußt
sachliche Betrachtungsweise zu bereichern. Dabei
sind Einzelheiten, Regelmäßigkeiten und Verschiedenheiten
stärker als bisher zu betonen. Vom
Kind überschaubare Zeiträume sind bewußt zu
gliedern.
Diese Ausweitung der Umweltkunde umfaßt
auch konkrete Einsichten in soziale und rechtliche
Sachverhalte durch Konfrontation mit der Wirklichkeit.
Erziehung zum Natur- und Umweltschutz;
die Verkehrserziehung und die Medienerziehung
sind entsprechend zu berücksichtigen.
Zur Erschließung der Umwelt dienen
rollenspielartiges Nachahmen einfacher Situationen
im Bereich mitmenschlicher und wirtschaftlicher
Begegnungen;
bewußtes Beobachten, Betrachten und sinnvolles
Pflegen von Tieren und Pflanzen;
sachgemäßes Hantieren mit Geräten und anderen
Dingen des täglichen Lebens.
Diese eher sachliche Betrachtung soll durch
das Hören und Gestalten von Geschichten, Gedichten
und Liedern bereichert werden.
Bei der Auswahl der Themen ist in erster
Linie zu denken
an die Menschen, mit denen das Kind daheim,
in der Schule und anderswo unmittelbar zu tun
hat;
an den menschlichen Körper und seine Gesunderhaltung.
Die Kinder sind in geeigneter Form auch mit
der Tatsache der Mutterschaft und mit dem
Unterschied der Geschlechter vertraut zu machen
und vor sexuell abnorm veranlagten Menschen
zu warnen;
an jene Arbeiten, Hilfeleistungen und alltäglichen
Verrichtungen, durch die das Verständnis
der wirtschaftlichen und technischen Umwelt angebahnt
werden kann;
an die Begegnung mit der Natur, wobei Tiere
und Pflanzen und Erscheinungen des Wetters
kennengelernt und das Verständnis für einfachste
biologische Zusammenhänge erweckt werden sollen;
an erste bewußte Orientierungen im Wohn-
und Schulbereich, im Spiel- und Freizeitraum des
Kindes;
an den Gebrauch einfacher Geräte und Dinge
des täglichen Lebens.";
b) hat der Abschnitt „Rechnen und Raumlehre"
zu lauten
„Rechnen und Raumlehre
Erste Schulstufe
Auffassen, Darstellen, Ordnen und Gliedern
einer Menge (Grundmenge; Teilmenge, Rest- und
Ergänzungsmenge); Vergleichen von Mengen
nach Mächtigkeit und Eigenschaften der Elemente;
Erfassen einfacher Relationen; Bilden des
Durchschnittes zweier Mengen und der Vereinigung
elementfremder Mengen; alles zur anschaulichen
Grundlegung und Durchdringung rechnerischen
Tuns und Denkens und zur Gewinnung
des Zahlbegriffes, doch ohne Verwendung von
Symbolen der Mengenlehre.
Anschauliche Einführung in den Sinn der Zahlenoperationen
im Zahlenbereich bis 30: Zerlegen
und Ergänzen; Zuzählen und Wegzählen (im
allgemeinen ohne Zehnerüberschreitung); Darstellung
gleichmächtiger Mengen zur Grundlegung
des kleinen Einmaleins (ohne Rücksicht auf die
Reihenfolge der Malsätzchen und auf die Vollständigkeit
der Malreihen); Bilden gleichmächtiger
Teilmengen als Vorbereitung für das Teilen
und das Messen.
Allenfalls Vorschau auf den Hunderter, beschränkt
auf reine Zehner.
Im geeigneten Zeitpunkt Einführung der Ziffern
und der schriftlichen Darstellung der Zahlenoperationen.
Darstellen, Lösen und Suchen von Aufgaben
aus dem kindlichen Erlebniskreis. Anschauliche
Einführung der gebräuchlichsten Maßeinheiten
(S, kg, m, 1) im Anschluß an den Sachunterricht.
Pflege der Raumanschauung durch Betrachten,
Begreifen, Bewegen, Formen, Falten, Ausschneiden.
Richtiges Bezeichnen einfachster Raumgebilde
und ihrer Eigenschaften (etwa: Kante, kantig;
Ecke, eckig, dreieckig, viereckig; Spitze, spitz;
rund, kreisrund, kugelrund; auch in der Form
von Gegensatzpaaren: gerade — krumm, eckig —
rund, spitz — stumpf) sowie Erfassen einfacher
Raumbeziehungen (etwa: links — rechts, oben —.
unten, vorne — hinten), auch im Hinblick auf
mengenbildende Merkmale.
Zweite Schulstufe
Festigung und Vertiefung der bisher gewonnenen
Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne
Verwendung der Symbole. Ausweitung und Anwendung
auf einfache Personen-, Ding- und Zahlenmengen
aus dem kindlichen Erlebniskreis;
Mengendiagramm.
Bewußtes Erfassen einfacher Relationen
(Gleichheits- und Ungleichheitsrelation unter
Verwendung der Zeichen: =, ).
Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches
bis 100.
Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben
der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen
(in fortschreitenden Schwierigkeitsstufen, einschließlich
der verschiedenen Umkehrungen, ohne
und mit Zehnerüberschreitung); Vervielfachen
im Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten
und Festigen der Malreihen von 10,5; 2,4; 3,6;
allenfalls 8,9,7); Messen ohne Rest als Umkehrung
des kleinen Einmaleins (Erarbeiten und
Festigen der Inreihen mit 10,5; 2,4; 3,6;
allenfalls 8,9,7); Teilen, im allgemeinen ohne
Rest.
Darstellen, Lösen und Suchen von Aufgaben
aus dem kindlichen Lebensbereich. Anschauliche
Einführung in folgende Maßbeziehungen 100 zu
1: S — g, kg — dkg, m — cm.
Die gebräuchlichsten Zeit- und Zählmaße: Jahr,
Monat, Woche, Tag, Stunde, Minute; Stück, Paar,
Dutzend.
Übungen im Gebrauch des Meßstreifens.
Vertiefende und erweiternde Pflege der Raumanschauung
durch Betrachten, Begreifen, Bewegen,
Formen, Falten und Ausschneiden. Richtiges
Bezeichnen einfachster Raumgebilde und ihrer
Eigenschaften sowie Erfassen einfacher Raumbeziehungen,
auch im Hinblick auf mengenbildende
Merkmale.";
2. Lehrplan-Mittelstufe (Dritte und vierte
Schulstufe), Lehrstoff
a) hat der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten
„Sachunterricht
Der Sachunterricht der Lehrplan-Mittelstufe
hat den Schüler aus seiner unmittelbaren Umwelt
in neue Bezugsräume zu führen. Dies bedeutet
eine Ausweitung und eine Vertiefung der Inhalte
sowie eine Erweiterung und Vervollständigung
der Fertigkeiten und Verhaltensweisen. Die
Eigengesetzlichkeit einzelner Unterrichtsgebiete
soll auf dieser Stufe schon wirksam werden und
den Übergang zum gefächerten Unterricht anbahnen.
Das Vordringen in diese neuen Bezugsräume
ist in folgenden Richtungen zu verwirklichen
Orientierung und Verhalten im sozialen Bereich
Dritte Schulstufe
Formen des Zusammenlebens in Familie, Verwandtschaft,
Nachbarschaft, im Freundeskreis sowie
in der Klassen- und Schulgemeinschaft;
erste Einsichten in das Leben der Menschen
in Gemeinde und Bezirk, in Beruf und Freizeit;
Begegnung mit Menschen aus dem Ausland;
Ursachen und Bewältigung von Konflikten.
Als Themen bieten sich im besonderen an
Kultur-, Wohn- und Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen,
Brauchtum, Feste und Feiern;
die Massenmedien;
Organe der Gemeinde (Gemeinderat, Bürgermeister)
und der Glaubensgemeinschaften;
Einrichtungen der Verwaltung und der Wirtschaft
in Gemeinde und Bezirk; Post und Sparkassen;
soziale Hilfseinrichtungen (Feuerwehr, das Rettungswesen,
Krankenanstalten, Fürsorgewesen);
Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
(Gendarmerie, Polizei, das Gericht);
Verkehrserziehung.
Vierte Schulstufe
Zur wiederholenden Vertiefung der Stoffgebiete
der dritten Schulstufe treten hinzu
das Zusammenleben der Menschen im Staat;
Organe des Landes (Landtag, Landeshauptmann,
Landesregierung);
Organe des Bundes (insbesondere Bundespräsident,
Bundeskanzler).
Das soziale Verhalten ist in beiden Schulstufen
durch lebendige Begegnung mit der Wirklichkeit
oder durch adäquates Rollenspiel zu üben. Dadurch
sollen die Kinder zu eigenem Tun angeregt
werden und den Wert gegenseitiger Verständigungsbereitschaft,
Rücksichtnahme und Hilfeleistung
erleben.
Orientierung und Verhalten im wirtschaftlichen
Bereich
Dritte Schulstufe
Der wirtschaftskundliche Unterricht auf dieser
Stufe hat von den unmittelbaren Begegnungen
des Kindes mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen
auszugehen. Dabei haben die wirtschaftlichen
Grundbedürfnisse des Kindes in ihrer Bezogenheit
zum Wirtschaftsleben der Familie und
ihres Lebensraumes im Vordergrund zu stehen.
An konkreten Beispielen soll ein einführendes
Verständnis für wirtschaftliche Grundtatsachen
erarbeitet werden. Als Themen bieten sich an
Nahrung und Kleidung (Erzeugung und Verbrauch;
Einkauf und Verkauf);
Wohnung und Wohnhaus;
die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft (Berufe
der Eltern und Geschwister, Einkommen und
Einkommensverteilung; Haushalten und Sparen);
der Umgang mit Geld (Münzen und Banknoten;
Geld als Wertmaß; Taschengeld; Geld als
Einkommen; Geldausgeben und Geldsparen);
die Bedeutung der Arbeit (Hausarbeit, Berufsarbeit;
Arbeit und Lohn; Arbeitszeit und Arbeitsverhalten;
Arbeitsteilung);
Güterverteilung (Kaufmann und Kaufhaus,
Markt, Warenverkehr), Gütererzeugung (die konkreten
Beispiele sind aus den örtlichen Gegebenheiten
zu wählen);
Einrichtungen im Dienste der Wirtschaft (z. B.
Sparkassen, Genossenschaften, Messen und Ausstellungen).
Vierte Schulstufe
Die Bildungsinhalte der dritten Schulstufe sind
auf der vierten Schulstufe zu erweitern und zu
vertiefen, wobei die Themenkreise der dritten
Schulstufe abermals den Ausgang bilden.
Neu treten hinzu
der Mensch im Beruf (Berufsausbildung, Berufsausübung;
Erzeuger, Verteiler, Verbraucher);
der Mensch als Konsument (Angebot und
Nachfrage; die Werbung);
Erscheinungsformen der Wirtschaft wie: Gewerbe,
Industrie, Land- und Forstwirtschaft,
Verkehr, Geldinstitute;
Formen der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft,
Bergbau, Jagd, Fischerei);
die Erzeugung im Kleinbetrieb (Handel und
Gewerbe);
die Erzeugung im Großbetrieb (Fabrik, Industrie);
Veränderung und Steigerung der Produktion
(Geräte und Maschinen; Ausbildung, Werbung,
Hygiene);
die Versorgung von größeren Räumen (Verkehrswesen,
Energieversorgung, Nachrichtenwesen,
Handel; Ausfuhr—Einfuhr);
die Dienstleistungsberufe (wie Post, Bahn,
Fremdenverkehr); der Mensch in der Freizeit
(Möglichkeiten und sinnvolle Gestaltung).
Orientierung und Verhalten im geographischen
Bereich (Lebensraum)
Dritte Schulstufe
Der geographische Aspekt des Sachunterrichts
auf dieser Schulstufe umfaßt den Lebens-, Arbeits- und
Erholungsraum der Bewohner des Heimat-
ortes (Schulortes), ohne sich von örtlichen Begrenzungen,
die dem Kind nicht einsichtig sind, einschränken
zu lassen.
Als Themen bieten sich an
Wohnviertel und Schule; der Schulsprengel;
Straßen und andere Verkehrswege in diesen
Räumen;
die Verkehrsmittel;
erste Orientierungsübungen im örtlichen Bereich;
Tag und Nacht;
die Jahreszeiten;
Anleitung zu einfachen Beobachtungen, z. B.
Sonnenstand, Mondphasen;
der jahreszeitliche Ablauf der Natur, Wettererscheinungen,
Himmelsrichtungen;
richtige Anwendung einiger Bezeichnungen der
Geländeformen und für Arten der Gewässer;
einfache Grundrißerarbeitung, Orientierung
auf Bildkarten und Plänen.
Vierte Schulstufe
Der Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum der
Bewohner des Heimatortes (Schulortes) bildet
auch auf dieser Schulstufe den Ausgang der schulischen
Arbeit, doch treten dessen Beziehungen
zum eigenen Bundesland und zum Bundesstaat
Österreich deutlich hervor.
Als neue Themen bieten sich an
die Lage des Ortes, das Straßennetz, Bahnverbindungen;
Entwerfen einfacher Kartenskizzen mit sprachlicher
Interpretation;
Planen, Durchführen und Auswerten von Lehrausgängen,
Lehrwanderungen und Lehrfahrten
mit Hilfe der Karte;
Erweiterung des Orientierungsraumes;
Erarbeitung weiterer geographischer Grundbegriffe
Geländeformen (wie Berg, Hügel, Tal . . .),
Gewässer, Gebirgszüge, Hauptlandschaften;
Formen der Landschaftsdarstellung: Höhendarstellung,
Kartenzeichen, Lesen von gebräuchlichen
Karten, einfaches skizzenhaftes Darstellen;
Vergleichen verschiedener Landschaftsformen,
Herausstellen einfacher Funktionszusammenhänge
(Abhängigkeit der Wirtschaft, landschaftliche und
klimatische Gegebenheiten);
die politische Gliederung: Gemeinde — Bezirk
— Land — Staat; das Bundesland im Bundesstaat
Österreich.
Auf beiden Schulstufen hat der Unterricht auf
der Umwelterfahrung der Kinder aufzubauen.
Die Kinder sollen befähigt werden, sich mit Hilfe
der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in
größeren Räumen zu orientieren, die Landschaft
in ihrer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsraum
zu erkennen und sich in ihr sinnvoll zu
verhalten (Umweltschutz). Lehrausgänge, Lehrwanderungen
sowie Erkundungen und Beobachtungen
bilden den Ausgangspunkt oder wesentliche
Ergänzungen.
Orientierung und Verhalten im naturkundlichen
Bereich
Dritte Schulstufe
Der naturkundliche Unterricht hat von der
unmittelbaren Begegnung des Kindes mit der
Natur auszugehen und zu Formenkenntnissen,
zum Erfassen einfachster biologischer Zusammenhänge
und zum Erkennen von Wechselbeziehungen
zwischen Mensch und Natur zu führen.
Elementare Kenntnisse vom menschlichen Körper
haben das Verständnis für wichtige Fragen
seiner Gesunderhaltung zu erschließen. In diesem
Zusammenhang sind Aufgaben der Sexualerziehung
einzubeziehen.
Die Arbeitsgebiete auf dieser Schulstufe umfassen
Pflanzen, Tiere und Mineralien aus der Heimat;
die Natur im Wechsel der Jahreszeiten (etwa
Keimen, Treiben, Überwintern);
einfache Verhaltensweisen der Tiere (etwa Nahrungssuche,
Fortbewegung, Brutpflege);
verschiedene Lebensräume (Haus, Park, Wiese,
Wald u.a.);
Betreuung und Nutzung von Tieren und Pflanzen;
Naturschutz und Umweltschutz;
Aufgaben und Leistungen einzelner Teile des
menschlichen Körpers (z. B. Hände, Zähne,
Augen, Ohren, äußere Geschlechtsmerkmale);
Körperpflege: Gesunderhaltung des Körpers;
Erste Hilfe bei leichten Verletzungen.
Die auf der Lehrplan-Unterstufe begonnene
Sexualerziehung ist auf dieser Stufe fortzusetzen.
Vierte Schulstufe
Die allgemeinen Lehraufgaben und Arbeitsgebiete
der dritten Schulstufe behalten auch für
diese Schulstufe ihre Gültigkeit. Dazu kommen
Erweiterung der Formenkenntnis aus der Tier-
und Pflanzenwelt, bezogen auf Lebensräume und
jahreszeitliche Gegebenheiten;
leicht beobachtbare Entwicklungsvorgänge bei
Pflanzen und Tieren;
Einrichtungen für bestimmte Lebensweisen
bzw. Standorte (z. B. Schwimmen, Klettern, Fliegen;
trockene und nasse Standorte, Gewässer);
die Teile der Pflanze und ihre Aufgaben (Wurzel,
Stamm, Blatt, Blüte, Frucht);
Schädlings- und Unkrautbekämpfung; Schutz
vor Gefahren, die durch Naturereignisse entstehen;
Naturschutz, Umweltschutz;
die wichtigsten Bodenschätze der Heimat; ihre
Gewinnung und ihre Nutzung;
der menschliche Körper; die Leistungen einiger
innerer Organe (z. B. Herz, Lunge, Magen);
Gesundheitserziehung (wie Körperhaltung, Ernährung,
Abhärtung);
Gefahren des Mißbrauchs von Suchtgiften;
einfache Fälle der Ersten Hilfeleistung.
Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder durch
die häufige Begegnung mit der Natur, durch
die Betreuung von Tieren und Pflanzen im
Klassenzimmer, im Schulhaus und auch
außerhalb des Schulhauses, durch die Arbeit
im Schulgarten und durch besondere Aktionen
bzw. im Rahmen von Lehrausgängen,
Wandertagen und Schullandwochen (Vögel-
und Wildfütterung, Setzen von Bäumen,
Säubern und Reinhalten der Landschaft)
zu richtigem und verantwortungsbewußten Verhalten
in der Natur geführt werden. Sammeln,
Ordnen, gezieltes Betrachten, Beobachten, Untersuchen,
Experimentieren und Darstellen werden
dabei die wichtigsten Aktivitäten der Kinder
sein.
Bis zum Ende der vierten Schulstufe soll den
Kindern ein Einblick in die Entstehung des
menschlichen Lebens (Schwangerschaft, Geburt,
Mutterschaft und Vaterschaft) gegeben werden.
Dabei wird auch auf die Entwicklung und Pflege
des Kleinkindes sowie auf seine Geborgenheit
in der Familie einzugehen sein. Durch entsprechende
Hinweise ist gegen Ende der 4. Schulstufe
auch die Pubertät vorzubereiten. Die Mädchen
sind (in gemischten Klassen getrennt) über die
Menstruation aufzuklären. Eine natürliche Einstellung
zum menschlichen Körper und seinen
Funktionen ist zu entwickeln.
Orientierung und Verhalten im technischen Bereich
Auch im technischen Bereich ist der Unterricht
vor allem umweltorientiert. Die in der unmittelbaren
Umwelt erworbenen technischen Erfahrungen
und Kenntnisse sollen geklärt, geordnet
und erweitert werden.
Dritte Schulstufe
Der Unterricht soll anregen, daß die Kinder
mit technischen Geräten und Einrichtungen vertraut
werden. Sie sollen erste Einsichten in Eigenschaften,
Zustände und Änderungen von Stoffen
und in die Wirkung verschiedener Kräfte gewinnen.
Arbeitsgebiete
Wirkungsweise von Spielzeug, Werkzeug und
Gerät (z. B. Roller, Zange, Schaufel);
wichtige Stoffe und ihre Veränderungen (z. B.
Wasser, Öl, Luft, Gefrieren und Schmelzen);
Wirkungen von Kräften (z. B. Elektrizität,
Wärme, Magnetismus);
Messen und Berechnen (z. B. Zeit, Temperatur,
Gewicht);
bedeutende technische Ereignisse der Gegenwart.
Vierte Schulstufe
Auf der vierten Schulstufe sind die Lehraufgaben
und Arbeitsgebiete der dritten Schulstufe
zu erweitern
physikalisch-technische Gegebenheiten in der
Umwelt des Kindes (z. B. Stromversorgung,
elektrische Geräte; Fahrrad, Auto);
verschiedene Stoffe und deren Erscheinungsformen
(z. B. Metalle, Natur- und Kunststoffe);
Zustandsänderungen (z. B. Verdunsten, Sieden,
Verdampfen, Schmelzen; Rosten; Gären);
Energiequellen und Energieerzeugung (Wasser,
Kohle, Erdöl, Erdgas, Stromerzeugung, Wärmeerzeugung);
Meßgeräte und ihr Gebrauch (z. B. Zirkel,
Dreieck, verschiedene Waagen, Stoppuhr, Kompaß).
Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder in
elementare naturwissenschaftliche Arbeitsweisen
eingeführt werden: Planen und Durchführen von
Versuchen, Beobachten, Messen und Berechnen,
Ordnen, Finden von Beziehungen, Festhalten und
Formulieren von Ergebnissen. Das Erkennen von
Gefahren im technischen Bereich, das richtige
Hantieren mit technischen Geräten und der sinnvolle
Gebrauch technischer Einrichtungen sollen
als wichtige Verhaltensweisen geübt werden.
Orientierung und Verhalten im geschichtlich-kulturellen
Bereich
Von Kindern dieser Schulstufen ist geschichtliches
Verständnis nicht zu erwarten. Sie besitzen
jedoch die Fähigkeit, Veränderungen der Gegenwart
zu erkennen und daraus zu folgern, daß
alles Bestehende einmal geworden ist. Daran
anknüpfend können einfache Grundtatsachen des
Geschichtlichen bewußtgemacht werden. Diese beziehen
sich auf den Wandel des menschlichen
Lebens und auf Veränderungen von Menschen
und Dingen im Ablauf der Zeit.
Dritte Schulstufe
Auf dieser Stufe bildet die Erscheinungswelt
der Gegenwart den Ausgang. Ihre Beobachtung
führt zum Erkennen der Veränderungen an Menschen
und Dingen und dadurch zu einer ersten
bewußten Gliederung des Zeitablaufes.
Als Themen bieten sich an
die Tageseinteilung in Familie und Schule;
Einteilung der Zeit durch Uhr und Kalender;
die Lebensalter der Menschen;
einfache Entwicklungsreihen: Kleidung, Beleuchtung,
Gestaltung des Wohnraumes, Hausbau,
Verkehrsmittel u. a.;
Zeugen der Vergangenheit: Burgen, Denkmäler,
Sehenswürdigkeiten;
Sagen und Erzählungen über bedeutsame Ereignisse
oder Objekte der engeren Umwelt.
Vierte Schulstufe
Die in der dritten Schulstufe erworbenen Einsichten
in die Gliederung der Zeit und in die
Veränderbarkeit der Sach- und Menschenwelt
sollen bewußt ausgeweitet und vertieft werden.
Zu den schon angeführten Themen treten neu
hinzu
bedeutende Veränderungen im unmittelbaren
Lebensraum in der jüngsten Vergangenheit;
Unterschiede zwischen Vergangenem und Gegenwärtigem;
Brauchtum einst und jetzt;
Erzählungen über bedeutende Persönlichkeiten
und Ereignisse aus der Geschichte der Heimat.
Die anschauliche Erarbeitung durch Lehrausgänge,
durch gezielte Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben,
durch Museumsbesuche (insbesondere
Heimatmuseen), durch Vergleichen an Hand
von Bildern und anderen Darstellungen ist durch
die Erzählungen des Lehrers wirkungsvoll zu ergänzen.
Diese Erzählungen dürfen den Wahrheitsgehalt
des Geschichtlichen nicht verfälschen."
b) Abschnitt „Deutsch, Lesen", lit. e (Sprachlehre),
aa) haben in der dritten Schulstufe im 2. Absatz
an die Stelle der Worte „das Eigenschaftswort
(ohne Steigerung)" die Worte „das Eigenschaftswort
(noch ohne Vergleichsformen)" zu
treten;
bb) hat die vierte Schulstufe zu lauten
„Vierte Schulstufe
Die Übungen zur Bekämpfung von Verstößen
gegen die Sprachrichtigkeit sind fortzusetzen.
In Sätzen aus dem Sprachgebrauch der Schüler
soll die Sinneinheit des Satzes erkannt werden.
Vielfältige Übungen sollen allmählich zur Unterscheidung
von grammatisch vollständigem Satz,
Wortgruppe und Wort führen. Sinn- und Klangeinheit
des Satzes im Zusammenhang der Rede
sind dabei besonders hervorzuheben. Mit Hilfe
der Verschiebeprobe soll versucht werden, in
grammatisch vollständigen Sätzen die sinnhaften
Bezüge von Subjekt, Prädikat (nur aus einteiligen
Verbformen) und Ergänzungen (ohne systematische
Vollständigkeit) zu erkennen.
Die Sprachbeobachtungen sollen zur entsprechenden
Sicherheit im Unterscheiden folgender
Wortarten führen
Zeitwort, Hauptwort, Eigenschaftswort, Artikel,
das persönliche, das besitzanzeigende Fürwort
und gebräuchliche ,Fragende' Wörter (d. s.
Interrogativpronomen und Interrogativadverbien).
Von den Formen der veränderlichen Wortarten
sollen die Schüler erkennen: die Personalformen
des Zeitwortes in Ein- und Mehrzahl der Gegenwart,
der Mitvergangenheit, der Vergangenheit
und der Zukunft in den aktiven Formen; die
Fälle des Hauptwortes und Artikels in Ein- und
Mehrzahl und die Vergleichsformen des Eigenschaftswortes.
Einfache Übungen zur Wortbildung und Wortbedeutung
im Bereich der Zeit-, Haupt- und
Eigenschaftswörter, Wortfamilien, Redensarten
und stehende Redewendungen sollen dem treffenden
Ausdruck bzw. der Sicherheit im Rechtschreiben
dienen.";
cc) hat in der lit. f (Schularbeiten) an Stelle
des bisherigen Absatzes folgender Absatz zu
treten: „6 Schularbeiten im Schuljahr";
c) hat der Abschnitt „Rechnen und Raumlehre"
zu lauten
„Rechnen und Raumlehre
Dritte Schulstufe
Bewußte Verwendung der bisher gewonnenen
Grundbegriffe aus der Mengenlehre: Menge
(Mengendiagramm), Element einer Menge;
Grundmenge; Teilmenge, Rest- und Ergänzungsmenge;
Durchschnitt (beschränkt auf zwei Mengen),
Vereinigung (beschränkt auf elementfremde
Mengen); doch ohne Verwendung der Symbole.
Gleichmächtige und ungleichmächtige Mengen
(einfache Beispiele der Zuordnung).
Festigen der Gleichheits- und der Ungleichheitsrelation
( = , ), Erweiterung auf die
Kleiner- und Größerrelation (zunächst Einführung
des Symbols (, später allenfalls auch
des Symbols )).
Einführung des Begriffes „Platzhalter"
(• . . .) bei der Lösung einfacher Gleichungen
und Ungleichungen, vorwiegend im Zahlenbereich
100 (23 + • = 47; 3 . • < 10).
Herausstellen des Kommutativ- und des Assoziativgesetzes
für Addition und Multiplikation
(ohne Verwendung der Fachausdrücke).
Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches
bis 1000.
Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben
der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen;
Vervielfachen im Rahmen des kleinen Einmaleins
(Erarbeiten der noch fehlenden Malreihen;
Festigen aller Malreihen bis 10 als Voraussetzung
für das schriftliche Multiplizieren), Erweiterung
auf das Vervielfachen zweistelliger Zahlen; Messen
als Umkehrung des kleinen Einmaleins (Erarbeiten
der noch fehlenden Inreihen; Festigen
aller Inreihen bis 10 — auch Inrechnungen mit
Rest — als Voraussetzung für das schriftliche
Dividieren); einfaches Teilen ohne und mit Rest.
Einführung in das schriftliche Rechnen: Addieren
und Subtrahieren zwei- und dreistelliger Zahlen;
Multiplizieren solcher Zahlen mit einstelligem
Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen)
solcher Zahlen durch einstelligen Divisor (ohne
und mit Rest).
Anschauliche Einführung folgender Maßbeziehungen
1000 zu 1: kg — g, m — mm, t — kg,
km — m; außerdem Erarbeitung der Maßreihe
m — dm — cm — mm.
Schulung der Raumvorstellung durch anschauliches
Erfassen, richtiges Bezeichnen und wieder-
holtes Darstellen von Grundgebilden aus der
Umgebung des Schülers (durch Betrachten, Begreifen,
Bewegen, Formen, Falten, Ausschneiden,
Aufeinanderlegen, Vergleichen, Messen); dabei
Festigung von Begriffen wie: eckige — runde
Körper, eckige — runde Flächen (dreieckig, viereckig,
vieleckig: Dreieck, Viereck, Vieleck; Kreis),
im besonderen anschauliches Erarbeiten von
Rechteck und Quadrat (einschließlich der Berechnung
des Umfanges — ohne Formel). Übung
im Gebrauch des Lineals und des Dreiecks.
Vierte Schulstufe
Anschauliche Wiederholung und Zusammenfassung
der gewonnenen Grundbegriffe aus der
Mengenlehre ohne Verwendung der einschlägigen
Symbole.
Steigerung der Fertigkeit im Erkennen und
Herstellen der Relationen ,gleich', ,ungleich',
,kleiner als', ,größer als' ( = , , <, >); in
Verbindung damit auch Auflösen einfacher Gleichungen
und Ungleichungen unter Verwendung
des Begriffes Platzhalter'.
Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches
bis 100.000, allenfalls bis zur Million.
Pflege des mündlichen Rechnens; im besonderen
Festigung des kleinen Einmaleins und des
kleinen Einsineins als Voraussetzung für das
schriftliche Multiplizieren und Dividieren.
Erweiterung des schriftlichen Rechnens: Addieren
und Subtrahieren mehrstelliger Zahlen; Multiplizieren
solcher Zahlen mit ein- und zweistelligem
Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen)
solcher Zahlen durch ein- und zweistelligen
Divisor (ohne und mit Rest).
Anschauliche Einführung in das Wesen der
Bruchzahl, vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie
Ganze — Halbe — Viertel — Achtel.
Erarbeitung folgender Maßeinheiten und Maßbeziehungen
km², ha, a, m², dm², cm², allenfalls
mm²; m² — dm², dm² — cm², allenfalls
cm² — mm². Außerdem Anwendung und Festigung
der schon bekannten Maßeinheiten, Maßbeziehungen
und Maßreihen. Erweiterung um die
Beziehungen hl — 1, q — kg, Minute — Sekunde.
Vertiefung der bisher gewonnenen Raumvorstellung;
im besonderen Behandlung von Rechteck
und Quadrat (Länge, Breite; Seite — Seitengleichheit;
Winkel — Winkelgleichheit; Umfang
und Flächeninhalt). Übung im Gebrauch des
Lineals, des Dreiecks und des Meßstreifens. Schularbeiten
6 Schularbeiten im Schuljahr."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2
nicht anders bestimmt wird, mit 1. September
1972 in Kraft.
(2) Der Abschnitt A Z. 3 sowie der Abschnitt
B Z. 2 lit. c tritt hinsichtlich der zweiten Schulstufe
mit 1. September 1973, hinsichtlich der
dritten Schulstufe mit 1. September 1974 und
hinsichtlich der vierten Schulstufe mit 1. September
1975 in Kraft.