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79_1972 AT

79. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 79. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,

Nr. 289/1969 und Nr. 234/1971, insbesondere

auf Grund dessen §§ 6 und 10 wird verordnet

Artikel I

Die Anlage A (Lehrplan der Volksschule) der

Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher

die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule

und der Sonderschulen erlassen werden, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 21/1965,

Nr. 102/1968 und Nr. 172/1969 wird wie folgt

geändert

A. Im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. haben im Abschnitt „Sachunterricht" die

Einleitung und die Unterabschnitte „Heimat-

und Naturkunde", „Geschichte und Sozialkunde"

sowie „Naturgeschichte" zu lauten

„Sachunterricht

Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte

für die vielseitige Betrachtung der Wirklichkeit

sowie die Stellung des Menschen in dieser

Wirklichkeit kennenlernen.

Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde

der Gesellschaft sowie das Werden und

die Erhaltung des menschlichen Lebens. Die

Schüler sollen ferner die Fähigkeit erwerben, sich

über das Erlernte in angemessener Weise auszudrücken

sowie das Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb

und durch weiterführende Bildungseinrichtungen

zu vermehren und zu vertiefen.

Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein

Sachliche beschränken, sondern muß auch die

Gefühlswelt der Schüler ansprechen.

Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist

auf die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus

Bedacht zu nehmen. Richtiges Verhalten und

Verantwortungsbewußtsein dem eigenen Körper

gegenüber sind zu entwickeln.

Heimat- und Naturkunde

Der Sachunterricht auf der Lehrplan-Unterstufe

hat sich weitgehend auf die unmittelbare

Umwelt des Kindes zu beschränken. Er hat von

den persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen

des Kindes in seiner nächsten Umgebung auszugehen

und zu versuchen, zu ersten allgemeingültigen

Einsichten fortzuschreiten.

Auf der Lehrplan-Mittelstufe ist der Sachunterricht

vor allem auf den Heimatort (Schul-

ort) sowie auf seine nähere und weitere Umgebung

zu beziehen und auf das Heimatland zu

erweitern. Dabei sollen die für den Heimatort

(Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen

Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und

zwar ohne Beschränkungen durch politische Grenzen.

Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen

zur sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen,

räumlichen, kulturellen und historischen

Umwelt im Vordergrund der Betrachtung zu

stehen. Auf der Grundlage von gewonnenen

Erfahrungen, Anschauungen und Einsichten sind

den Kindern verständliche allgemeine Begriffe

und ein erstes konkretes Wissen in diesen Betrachtungsbereichen

zu vermitteln. Die Schüler sollen

Gelegenheit erhalten, Lern- und Arbeitstechniken

anzuwenden und ein zielgerichtetes Verhalten

im Hinblick auf die Anforderungen, die an den

zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten

Lebensbereichen gestellt werden, zu üben.

Geschichte und Sozialkunde

Einsichten in das Typische wichtiger historischer

Zeitabschnitte. Bekanntwerden mit großen

Leistungen bedeutender Menschen und Völker.

Verständnis für die gegenwärtigen kulturellen

und politischen Tatsachen auf Grund ihres Werdens.

Bereitschaft, sich in Anschauungen anderer

Völker und sozialer Gruppen in Vergangenheit

und Gegenwart hineinzudenken und sie zu

achten.

Verständnis für Bemühungen um das friedliche

Zusammenleben und -wirken der Menschen;

Aufzeigen von Möglichkeiten zur altersgemäßen

Bewältigung von Spannungen und Konflikten

in überschaubaren sozialen Bereichen.

Geschichtliche Grundlagen des österreichischen

Staates. Die demokratische Republik Österreich.

Erwecken des Interesses für die Vorgänge im

öffentlichen Leben und Hinführen zu demokratischer

Gesinnung und entsprechendem Lebensstil."

„Naturgeschichte

Einblicke in den Bau des menschlichen Körpers

und in die Funktion seiner wichtigsten Organe;

Grundsätze einer gesunden Lebensführung.

Das Werden und Reifen des Menschen, einschließlich

der Bedeutung seiner Geschlechtlichkeit.

Kenntnis typischer Vertreter von Hauptgruppen

des Tier- und Pflanzenreiches, besonders im

Hinblick auf die heimatliche Umwelt. Hervorhebung

des Verhältnisses zum Menschen. Einblicke

in die Zusammenhänge zwischen Körperbau

und Lebensweise und in die Beziehungen

der Pflanzen und Tiere zueinander, zu ihrer Umwelt

und zum Menschen.

Wecken der Ehrfurcht vor dem Leben des

Menschen. Einblick in die Größe und den Formenreichtum

der Natur. Wecken der Liebe zur

Natur und der Bereitschaft für Landschafts- und

Naturschutz sowie für die Pflege von Pflanzen

und Tieren. Umweltschutz.";

2. ist im Abschnitt „Deutsch" folgender Absatz

anzufügen: „Erkennen und Betreuung legasthenischer

Kinder.";

3. hat der Abschnitt „Rechnen und Raumlehre"

zu lauten

„Rechnen und Raumlehre

Erkennen grundlegender Gesetzmäßigkeiten

der Zahlen und der Raumgebilde. Anbahnung

einfacher mathematischer Denkweisen. Ausbildung

des räumlichen Vorstellungsvermögens.

Sicherheit und Geläufigkeit im numerischen

Rechnen. Beherrschung grundlegender Kenntnisse

und Fertigkeiten aus der Geometrie.

Zahlenmäßiges und räumliches Erfassen der

Umwelt. Fähigkeit, einfache Rechenaufgaben des

praktischen Lebens verständnisvoll und selbständig

zu lösen."

B. Im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen),

Lehrplan der Grundschule

1. Lehrplan-Unterstufe (Erste und zweite Schulstufe),

Lehrstoff

a) hat der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten

„Sachunterricht

Die Inhalte des Sachunterrichts der Lehrplan-

Unterstufe beziehen sich auf die Umwelt des

Kindes, für die vor allem die persönlichen Erlebnisse

und Erfahrungen im Umgang mit Menschen,

Tieren, Pflanzen und Dingen maßgebend sind.

Das subjektive Umwelterleben des Kindes ist

auf der zweiten Schulstufe durch eine bewußt

sachliche Betrachtungsweise zu bereichern. Dabei

sind Einzelheiten, Regelmäßigkeiten und Verschiedenheiten

stärker als bisher zu betonen. Vom

Kind überschaubare Zeiträume sind bewußt zu

gliedern.

Diese Ausweitung der Umweltkunde umfaßt

auch konkrete Einsichten in soziale und rechtliche

Sachverhalte durch Konfrontation mit der Wirklichkeit.

Erziehung zum Natur- und Umweltschutz;

die Verkehrserziehung und die Medienerziehung

sind entsprechend zu berücksichtigen.

Zur Erschließung der Umwelt dienen

rollenspielartiges Nachahmen einfacher Situationen

im Bereich mitmenschlicher und wirtschaftlicher

Begegnungen;

bewußtes Beobachten, Betrachten und sinnvolles

Pflegen von Tieren und Pflanzen;

sachgemäßes Hantieren mit Geräten und anderen

Dingen des täglichen Lebens.

Diese eher sachliche Betrachtung soll durch

das Hören und Gestalten von Geschichten, Gedichten

und Liedern bereichert werden.

Bei der Auswahl der Themen ist in erster

Linie zu denken

an die Menschen, mit denen das Kind daheim,

in der Schule und anderswo unmittelbar zu tun

hat;

an den menschlichen Körper und seine Gesunderhaltung.

Die Kinder sind in geeigneter Form auch mit

der Tatsache der Mutterschaft und mit dem

Unterschied der Geschlechter vertraut zu machen

und vor sexuell abnorm veranlagten Menschen

zu warnen;

an jene Arbeiten, Hilfeleistungen und alltäglichen

Verrichtungen, durch die das Verständnis

der wirtschaftlichen und technischen Umwelt angebahnt

werden kann;

an die Begegnung mit der Natur, wobei Tiere

und Pflanzen und Erscheinungen des Wetters

kennengelernt und das Verständnis für einfachste

biologische Zusammenhänge erweckt werden sollen;

an erste bewußte Orientierungen im Wohn-

und Schulbereich, im Spiel- und Freizeitraum des

Kindes;

an den Gebrauch einfacher Geräte und Dinge

des täglichen Lebens.";

b) hat der Abschnitt „Rechnen und Raumlehre"

zu lauten

„Rechnen und Raumlehre

Erste Schulstufe

Auffassen, Darstellen, Ordnen und Gliedern

einer Menge (Grundmenge; Teilmenge, Rest- und

Ergänzungsmenge); Vergleichen von Mengen

nach Mächtigkeit und Eigenschaften der Elemente;

Erfassen einfacher Relationen; Bilden des

Durchschnittes zweier Mengen und der Vereinigung

elementfremder Mengen; alles zur anschaulichen

Grundlegung und Durchdringung rechnerischen

Tuns und Denkens und zur Gewinnung

des Zahlbegriffes, doch ohne Verwendung von

Symbolen der Mengenlehre.

Anschauliche Einführung in den Sinn der Zahlenoperationen

im Zahlenbereich bis 30: Zerlegen

und Ergänzen; Zuzählen und Wegzählen (im

allgemeinen ohne Zehnerüberschreitung); Darstellung

gleichmächtiger Mengen zur Grundlegung

des kleinen Einmaleins (ohne Rücksicht auf die

Reihenfolge der Malsätzchen und auf die Vollständigkeit

der Malreihen); Bilden gleichmächtiger

Teilmengen als Vorbereitung für das Teilen

und das Messen.

Allenfalls Vorschau auf den Hunderter, beschränkt

auf reine Zehner.

Im geeigneten Zeitpunkt Einführung der Ziffern

und der schriftlichen Darstellung der Zahlenoperationen.

Darstellen, Lösen und Suchen von Aufgaben

aus dem kindlichen Erlebniskreis. Anschauliche

Einführung der gebräuchlichsten Maßeinheiten

(S, kg, m, 1) im Anschluß an den Sachunterricht.

Pflege der Raumanschauung durch Betrachten,

Begreifen, Bewegen, Formen, Falten, Ausschneiden.

Richtiges Bezeichnen einfachster Raumgebilde

und ihrer Eigenschaften (etwa: Kante, kantig;

Ecke, eckig, dreieckig, viereckig; Spitze, spitz;

rund, kreisrund, kugelrund; auch in der Form

von Gegensatzpaaren: gerade — krumm, eckig —

rund, spitz — stumpf) sowie Erfassen einfacher

Raumbeziehungen (etwa: links — rechts, oben —.

unten, vorne — hinten), auch im Hinblick auf

mengenbildende Merkmale.

Zweite Schulstufe

Festigung und Vertiefung der bisher gewonnenen

Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne

Verwendung der Symbole. Ausweitung und Anwendung

auf einfache Personen-, Ding- und Zahlenmengen

aus dem kindlichen Erlebniskreis;

Mengendiagramm.

Bewußtes Erfassen einfacher Relationen

(Gleichheits- und Ungleichheitsrelation unter

Verwendung der Zeichen: =, ).

Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches

bis 100.

Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben

der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen

(in fortschreitenden Schwierigkeitsstufen, einschließlich

der verschiedenen Umkehrungen, ohne

und mit Zehnerüberschreitung); Vervielfachen

im Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten

und Festigen der Malreihen von 10,5; 2,4; 3,6;

allenfalls 8,9,7); Messen ohne Rest als Umkehrung

des kleinen Einmaleins (Erarbeiten und

Festigen der Inreihen mit 10,5; 2,4; 3,6;

allenfalls 8,9,7); Teilen, im allgemeinen ohne

Rest.

Darstellen, Lösen und Suchen von Aufgaben

aus dem kindlichen Lebensbereich. Anschauliche

Einführung in folgende Maßbeziehungen 100 zu

1: S — g, kg — dkg, m — cm.

Die gebräuchlichsten Zeit- und Zählmaße: Jahr,

Monat, Woche, Tag, Stunde, Minute; Stück, Paar,

Dutzend.

Übungen im Gebrauch des Meßstreifens.

Vertiefende und erweiternde Pflege der Raumanschauung

durch Betrachten, Begreifen, Bewegen,

Formen, Falten und Ausschneiden. Richtiges

Bezeichnen einfachster Raumgebilde und ihrer

Eigenschaften sowie Erfassen einfacher Raumbeziehungen,

auch im Hinblick auf mengenbildende

Merkmale.";

2. Lehrplan-Mittelstufe (Dritte und vierte

Schulstufe), Lehrstoff

a) hat der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten

„Sachunterricht

Der Sachunterricht der Lehrplan-Mittelstufe

hat den Schüler aus seiner unmittelbaren Umwelt

in neue Bezugsräume zu führen. Dies bedeutet

eine Ausweitung und eine Vertiefung der Inhalte

sowie eine Erweiterung und Vervollständigung

der Fertigkeiten und Verhaltensweisen. Die

Eigengesetzlichkeit einzelner Unterrichtsgebiete

soll auf dieser Stufe schon wirksam werden und

den Übergang zum gefächerten Unterricht anbahnen.

Das Vordringen in diese neuen Bezugsräume

ist in folgenden Richtungen zu verwirklichen

Orientierung und Verhalten im sozialen Bereich

Dritte Schulstufe

Formen des Zusammenlebens in Familie, Verwandtschaft,

Nachbarschaft, im Freundeskreis sowie

in der Klassen- und Schulgemeinschaft;

erste Einsichten in das Leben der Menschen

in Gemeinde und Bezirk, in Beruf und Freizeit;

Begegnung mit Menschen aus dem Ausland;

Ursachen und Bewältigung von Konflikten.

Als Themen bieten sich im besonderen an

Kultur-, Wohn- und Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen,

Brauchtum, Feste und Feiern;

die Massenmedien;

Organe der Gemeinde (Gemeinderat, Bürgermeister)

und der Glaubensgemeinschaften;

Einrichtungen der Verwaltung und der Wirtschaft

in Gemeinde und Bezirk; Post und Sparkassen;

soziale Hilfseinrichtungen (Feuerwehr, das Rettungswesen,

Krankenanstalten, Fürsorgewesen);

Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

(Gendarmerie, Polizei, das Gericht);

Verkehrserziehung.

Vierte Schulstufe

Zur wiederholenden Vertiefung der Stoffgebiete

der dritten Schulstufe treten hinzu

das Zusammenleben der Menschen im Staat;

Organe des Landes (Landtag, Landeshauptmann,

Landesregierung);

Organe des Bundes (insbesondere Bundespräsident,

Bundeskanzler).

Das soziale Verhalten ist in beiden Schulstufen

durch lebendige Begegnung mit der Wirklichkeit

oder durch adäquates Rollenspiel zu üben. Dadurch

sollen die Kinder zu eigenem Tun angeregt

werden und den Wert gegenseitiger Verständigungsbereitschaft,

Rücksichtnahme und Hilfeleistung

erleben.

Orientierung und Verhalten im wirtschaftlichen

Bereich

Dritte Schulstufe

Der wirtschaftskundliche Unterricht auf dieser

Stufe hat von den unmittelbaren Begegnungen

des Kindes mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen

auszugehen. Dabei haben die wirtschaftlichen

Grundbedürfnisse des Kindes in ihrer Bezogenheit

zum Wirtschaftsleben der Familie und

ihres Lebensraumes im Vordergrund zu stehen.

An konkreten Beispielen soll ein einführendes

Verständnis für wirtschaftliche Grundtatsachen

erarbeitet werden. Als Themen bieten sich an

Nahrung und Kleidung (Erzeugung und Verbrauch;

Einkauf und Verkauf);

Wohnung und Wohnhaus;

die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft (Berufe

der Eltern und Geschwister, Einkommen und

Einkommensverteilung; Haushalten und Sparen);

der Umgang mit Geld (Münzen und Banknoten;

Geld als Wertmaß; Taschengeld; Geld als

Einkommen; Geldausgeben und Geldsparen);

die Bedeutung der Arbeit (Hausarbeit, Berufsarbeit;

Arbeit und Lohn; Arbeitszeit und Arbeitsverhalten;

Arbeitsteilung);

Güterverteilung (Kaufmann und Kaufhaus,

Markt, Warenverkehr), Gütererzeugung (die konkreten

Beispiele sind aus den örtlichen Gegebenheiten

zu wählen);

Einrichtungen im Dienste der Wirtschaft (z. B.

Sparkassen, Genossenschaften, Messen und Ausstellungen).

Vierte Schulstufe

Die Bildungsinhalte der dritten Schulstufe sind

auf der vierten Schulstufe zu erweitern und zu

vertiefen, wobei die Themenkreise der dritten

Schulstufe abermals den Ausgang bilden.

Neu treten hinzu

der Mensch im Beruf (Berufsausbildung, Berufsausübung;

Erzeuger, Verteiler, Verbraucher);

der Mensch als Konsument (Angebot und

Nachfrage; die Werbung);

Erscheinungsformen der Wirtschaft wie: Gewerbe,

Industrie, Land- und Forstwirtschaft,

Verkehr, Geldinstitute;

Formen der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft,

Bergbau, Jagd, Fischerei);

die Erzeugung im Kleinbetrieb (Handel und

Gewerbe);

die Erzeugung im Großbetrieb (Fabrik, Industrie);

Veränderung und Steigerung der Produktion

(Geräte und Maschinen; Ausbildung, Werbung,

Hygiene);

die Versorgung von größeren Räumen (Verkehrswesen,

Energieversorgung, Nachrichtenwesen,

Handel; Ausfuhr—Einfuhr);

die Dienstleistungsberufe (wie Post, Bahn,

Fremdenverkehr); der Mensch in der Freizeit

(Möglichkeiten und sinnvolle Gestaltung).

Orientierung und Verhalten im geographischen

Bereich (Lebensraum)

Dritte Schulstufe

Der geographische Aspekt des Sachunterrichts

auf dieser Schulstufe umfaßt den Lebens-, Arbeits- und

Erholungsraum der Bewohner des Heimat-

ortes (Schulortes), ohne sich von örtlichen Begrenzungen,

die dem Kind nicht einsichtig sind, einschränken

zu lassen.

Als Themen bieten sich an

Wohnviertel und Schule; der Schulsprengel;

Straßen und andere Verkehrswege in diesen

Räumen;

die Verkehrsmittel;

erste Orientierungsübungen im örtlichen Bereich;

Tag und Nacht;

die Jahreszeiten;

Anleitung zu einfachen Beobachtungen, z. B.

Sonnenstand, Mondphasen;

der jahreszeitliche Ablauf der Natur, Wettererscheinungen,

Himmelsrichtungen;

richtige Anwendung einiger Bezeichnungen der

Geländeformen und für Arten der Gewässer;

einfache Grundrißerarbeitung, Orientierung

auf Bildkarten und Plänen.

Vierte Schulstufe

Der Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum der

Bewohner des Heimatortes (Schulortes) bildet

auch auf dieser Schulstufe den Ausgang der schulischen

Arbeit, doch treten dessen Beziehungen

zum eigenen Bundesland und zum Bundesstaat

Österreich deutlich hervor.

Als neue Themen bieten sich an

die Lage des Ortes, das Straßennetz, Bahnverbindungen;

Entwerfen einfacher Kartenskizzen mit sprachlicher

Interpretation;

Planen, Durchführen und Auswerten von Lehrausgängen,

Lehrwanderungen und Lehrfahrten

mit Hilfe der Karte;

Erweiterung des Orientierungsraumes;

Erarbeitung weiterer geographischer Grundbegriffe

Geländeformen (wie Berg, Hügel, Tal . . .),

Gewässer, Gebirgszüge, Hauptlandschaften;

Formen der Landschaftsdarstellung: Höhendarstellung,

Kartenzeichen, Lesen von gebräuchlichen

Karten, einfaches skizzenhaftes Darstellen;

Vergleichen verschiedener Landschaftsformen,

Herausstellen einfacher Funktionszusammenhänge

(Abhängigkeit der Wirtschaft, landschaftliche und

klimatische Gegebenheiten);

die politische Gliederung: Gemeinde — Bezirk

— Land — Staat; das Bundesland im Bundesstaat

Österreich.

Auf beiden Schulstufen hat der Unterricht auf

der Umwelterfahrung der Kinder aufzubauen.

Die Kinder sollen befähigt werden, sich mit Hilfe

der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in

größeren Räumen zu orientieren, die Landschaft

in ihrer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsraum

zu erkennen und sich in ihr sinnvoll zu

verhalten (Umweltschutz). Lehrausgänge, Lehrwanderungen

sowie Erkundungen und Beobachtungen

bilden den Ausgangspunkt oder wesentliche

Ergänzungen.

Orientierung und Verhalten im naturkundlichen

Bereich

Dritte Schulstufe

Der naturkundliche Unterricht hat von der

unmittelbaren Begegnung des Kindes mit der

Natur auszugehen und zu Formenkenntnissen,

zum Erfassen einfachster biologischer Zusammenhänge

und zum Erkennen von Wechselbeziehungen

zwischen Mensch und Natur zu führen.

Elementare Kenntnisse vom menschlichen Körper

haben das Verständnis für wichtige Fragen

seiner Gesunderhaltung zu erschließen. In diesem

Zusammenhang sind Aufgaben der Sexualerziehung

einzubeziehen.

Die Arbeitsgebiete auf dieser Schulstufe umfassen

Pflanzen, Tiere und Mineralien aus der Heimat;

die Natur im Wechsel der Jahreszeiten (etwa

Keimen, Treiben, Überwintern);

einfache Verhaltensweisen der Tiere (etwa Nahrungssuche,

Fortbewegung, Brutpflege);

verschiedene Lebensräume (Haus, Park, Wiese,

Wald u.a.);

Betreuung und Nutzung von Tieren und Pflanzen;

Naturschutz und Umweltschutz;

Aufgaben und Leistungen einzelner Teile des

menschlichen Körpers (z. B. Hände, Zähne,

Augen, Ohren, äußere Geschlechtsmerkmale);

Körperpflege: Gesunderhaltung des Körpers;

Erste Hilfe bei leichten Verletzungen.

Die auf der Lehrplan-Unterstufe begonnene

Sexualerziehung ist auf dieser Stufe fortzusetzen.

Vierte Schulstufe

Die allgemeinen Lehraufgaben und Arbeitsgebiete

der dritten Schulstufe behalten auch für

diese Schulstufe ihre Gültigkeit. Dazu kommen

Erweiterung der Formenkenntnis aus der Tier-

und Pflanzenwelt, bezogen auf Lebensräume und

jahreszeitliche Gegebenheiten;

leicht beobachtbare Entwicklungsvorgänge bei

Pflanzen und Tieren;

Einrichtungen für bestimmte Lebensweisen

bzw. Standorte (z. B. Schwimmen, Klettern, Fliegen;

trockene und nasse Standorte, Gewässer);

die Teile der Pflanze und ihre Aufgaben (Wurzel,

Stamm, Blatt, Blüte, Frucht);

Schädlings- und Unkrautbekämpfung; Schutz

vor Gefahren, die durch Naturereignisse entstehen;

Naturschutz, Umweltschutz;

die wichtigsten Bodenschätze der Heimat; ihre

Gewinnung und ihre Nutzung;

der menschliche Körper; die Leistungen einiger

innerer Organe (z. B. Herz, Lunge, Magen);

Gesundheitserziehung (wie Körperhaltung, Ernährung,

Abhärtung);

Gefahren des Mißbrauchs von Suchtgiften;

einfache Fälle der Ersten Hilfeleistung.

Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder durch

die häufige Begegnung mit der Natur, durch

die Betreuung von Tieren und Pflanzen im

Klassenzimmer, im Schulhaus und auch

außerhalb des Schulhauses, durch die Arbeit

im Schulgarten und durch besondere Aktionen

bzw. im Rahmen von Lehrausgängen,

Wandertagen und Schullandwochen (Vögel-

und Wildfütterung, Setzen von Bäumen,

Säubern und Reinhalten der Landschaft)

zu richtigem und verantwortungsbewußten Verhalten

in der Natur geführt werden. Sammeln,

Ordnen, gezieltes Betrachten, Beobachten, Untersuchen,

Experimentieren und Darstellen werden

dabei die wichtigsten Aktivitäten der Kinder

sein.

Bis zum Ende der vierten Schulstufe soll den

Kindern ein Einblick in die Entstehung des

menschlichen Lebens (Schwangerschaft, Geburt,

Mutterschaft und Vaterschaft) gegeben werden.

Dabei wird auch auf die Entwicklung und Pflege

des Kleinkindes sowie auf seine Geborgenheit

in der Familie einzugehen sein. Durch entsprechende

Hinweise ist gegen Ende der 4. Schulstufe

auch die Pubertät vorzubereiten. Die Mädchen

sind (in gemischten Klassen getrennt) über die

Menstruation aufzuklären. Eine natürliche Einstellung

zum menschlichen Körper und seinen

Funktionen ist zu entwickeln.

Orientierung und Verhalten im technischen Bereich

Auch im technischen Bereich ist der Unterricht

vor allem umweltorientiert. Die in der unmittelbaren

Umwelt erworbenen technischen Erfahrungen

und Kenntnisse sollen geklärt, geordnet

und erweitert werden.

Dritte Schulstufe

Der Unterricht soll anregen, daß die Kinder

mit technischen Geräten und Einrichtungen vertraut

werden. Sie sollen erste Einsichten in Eigenschaften,

Zustände und Änderungen von Stoffen

und in die Wirkung verschiedener Kräfte gewinnen.

Arbeitsgebiete

Wirkungsweise von Spielzeug, Werkzeug und

Gerät (z. B. Roller, Zange, Schaufel);

wichtige Stoffe und ihre Veränderungen (z. B.

Wasser, Öl, Luft, Gefrieren und Schmelzen);

Wirkungen von Kräften (z. B. Elektrizität,

Wärme, Magnetismus);

Messen und Berechnen (z. B. Zeit, Temperatur,

Gewicht);

bedeutende technische Ereignisse der Gegenwart.

Vierte Schulstufe

Auf der vierten Schulstufe sind die Lehraufgaben

und Arbeitsgebiete der dritten Schulstufe

zu erweitern

physikalisch-technische Gegebenheiten in der

Umwelt des Kindes (z. B. Stromversorgung,

elektrische Geräte; Fahrrad, Auto);

verschiedene Stoffe und deren Erscheinungsformen

(z. B. Metalle, Natur- und Kunststoffe);

Zustandsänderungen (z. B. Verdunsten, Sieden,

Verdampfen, Schmelzen; Rosten; Gären);

Energiequellen und Energieerzeugung (Wasser,

Kohle, Erdöl, Erdgas, Stromerzeugung, Wärmeerzeugung);

Meßgeräte und ihr Gebrauch (z. B. Zirkel,

Dreieck, verschiedene Waagen, Stoppuhr, Kompaß).

Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder in

elementare naturwissenschaftliche Arbeitsweisen

eingeführt werden: Planen und Durchführen von

Versuchen, Beobachten, Messen und Berechnen,

Ordnen, Finden von Beziehungen, Festhalten und

Formulieren von Ergebnissen. Das Erkennen von

Gefahren im technischen Bereich, das richtige

Hantieren mit technischen Geräten und der sinnvolle

Gebrauch technischer Einrichtungen sollen

als wichtige Verhaltensweisen geübt werden.

Orientierung und Verhalten im geschichtlich-kulturellen

Bereich

Von Kindern dieser Schulstufen ist geschichtliches

Verständnis nicht zu erwarten. Sie besitzen

jedoch die Fähigkeit, Veränderungen der Gegenwart

zu erkennen und daraus zu folgern, daß

alles Bestehende einmal geworden ist. Daran

anknüpfend können einfache Grundtatsachen des

Geschichtlichen bewußtgemacht werden. Diese beziehen

sich auf den Wandel des menschlichen

Lebens und auf Veränderungen von Menschen

und Dingen im Ablauf der Zeit.

Dritte Schulstufe

Auf dieser Stufe bildet die Erscheinungswelt

der Gegenwart den Ausgang. Ihre Beobachtung

führt zum Erkennen der Veränderungen an Menschen

und Dingen und dadurch zu einer ersten

bewußten Gliederung des Zeitablaufes.

Als Themen bieten sich an

die Tageseinteilung in Familie und Schule;

Einteilung der Zeit durch Uhr und Kalender;

die Lebensalter der Menschen;

einfache Entwicklungsreihen: Kleidung, Beleuchtung,

Gestaltung des Wohnraumes, Hausbau,

Verkehrsmittel u. a.;

Zeugen der Vergangenheit: Burgen, Denkmäler,

Sehenswürdigkeiten;

Sagen und Erzählungen über bedeutsame Ereignisse

oder Objekte der engeren Umwelt.

Vierte Schulstufe

Die in der dritten Schulstufe erworbenen Einsichten

in die Gliederung der Zeit und in die

Veränderbarkeit der Sach- und Menschenwelt

sollen bewußt ausgeweitet und vertieft werden.

Zu den schon angeführten Themen treten neu

hinzu

bedeutende Veränderungen im unmittelbaren

Lebensraum in der jüngsten Vergangenheit;

Unterschiede zwischen Vergangenem und Gegenwärtigem;

Brauchtum einst und jetzt;

Erzählungen über bedeutende Persönlichkeiten

und Ereignisse aus der Geschichte der Heimat.

Die anschauliche Erarbeitung durch Lehrausgänge,

durch gezielte Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben,

durch Museumsbesuche (insbesondere

Heimatmuseen), durch Vergleichen an Hand

von Bildern und anderen Darstellungen ist durch

die Erzählungen des Lehrers wirkungsvoll zu ergänzen.

Diese Erzählungen dürfen den Wahrheitsgehalt

des Geschichtlichen nicht verfälschen."

b) Abschnitt „Deutsch, Lesen", lit. e (Sprachlehre),

aa) haben in der dritten Schulstufe im 2. Absatz

an die Stelle der Worte „das Eigenschaftswort

(ohne Steigerung)" die Worte „das Eigenschaftswort

(noch ohne Vergleichsformen)" zu

treten;

bb) hat die vierte Schulstufe zu lauten

„Vierte Schulstufe

Die Übungen zur Bekämpfung von Verstößen

gegen die Sprachrichtigkeit sind fortzusetzen.

In Sätzen aus dem Sprachgebrauch der Schüler

soll die Sinneinheit des Satzes erkannt werden.

Vielfältige Übungen sollen allmählich zur Unterscheidung

von grammatisch vollständigem Satz,

Wortgruppe und Wort führen. Sinn- und Klangeinheit

des Satzes im Zusammenhang der Rede

sind dabei besonders hervorzuheben. Mit Hilfe

der Verschiebeprobe soll versucht werden, in

grammatisch vollständigen Sätzen die sinnhaften

Bezüge von Subjekt, Prädikat (nur aus einteiligen

Verbformen) und Ergänzungen (ohne systematische

Vollständigkeit) zu erkennen.

Die Sprachbeobachtungen sollen zur entsprechenden

Sicherheit im Unterscheiden folgender

Wortarten führen

Zeitwort, Hauptwort, Eigenschaftswort, Artikel,

das persönliche, das besitzanzeigende Fürwort

und gebräuchliche ,Fragende' Wörter (d. s.

Interrogativpronomen und Interrogativadverbien).

Von den Formen der veränderlichen Wortarten

sollen die Schüler erkennen: die Personalformen

des Zeitwortes in Ein- und Mehrzahl der Gegenwart,

der Mitvergangenheit, der Vergangenheit

und der Zukunft in den aktiven Formen; die

Fälle des Hauptwortes und Artikels in Ein- und

Mehrzahl und die Vergleichsformen des Eigenschaftswortes.

Einfache Übungen zur Wortbildung und Wortbedeutung

im Bereich der Zeit-, Haupt- und

Eigenschaftswörter, Wortfamilien, Redensarten

und stehende Redewendungen sollen dem treffenden

Ausdruck bzw. der Sicherheit im Rechtschreiben

dienen.";

cc) hat in der lit. f (Schularbeiten) an Stelle

des bisherigen Absatzes folgender Absatz zu

treten: „6 Schularbeiten im Schuljahr";

c) hat der Abschnitt „Rechnen und Raumlehre"

zu lauten

„Rechnen und Raumlehre

Dritte Schulstufe

Bewußte Verwendung der bisher gewonnenen

Grundbegriffe aus der Mengenlehre: Menge

(Mengendiagramm), Element einer Menge;

Grundmenge; Teilmenge, Rest- und Ergänzungsmenge;

Durchschnitt (beschränkt auf zwei Mengen),

Vereinigung (beschränkt auf elementfremde

Mengen); doch ohne Verwendung der Symbole.

Gleichmächtige und ungleichmächtige Mengen

(einfache Beispiele der Zuordnung).

Festigen der Gleichheits- und der Ungleichheitsrelation

( = , ), Erweiterung auf die

Kleiner- und Größerrelation (zunächst Einführung

des Symbols (, später allenfalls auch

des Symbols )).

Einführung des Begriffes „Platzhalter"

(• . . .) bei der Lösung einfacher Gleichungen

und Ungleichungen, vorwiegend im Zahlenbereich

100 (23 + • = 47; 3 . • < 10).

Herausstellen des Kommutativ- und des Assoziativgesetzes

für Addition und Multiplikation

(ohne Verwendung der Fachausdrücke).

Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches

bis 1000.

Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben

der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen;

Vervielfachen im Rahmen des kleinen Einmaleins

(Erarbeiten der noch fehlenden Malreihen;

Festigen aller Malreihen bis 10 als Voraussetzung

für das schriftliche Multiplizieren), Erweiterung

auf das Vervielfachen zweistelliger Zahlen; Messen

als Umkehrung des kleinen Einmaleins (Erarbeiten

der noch fehlenden Inreihen; Festigen

aller Inreihen bis 10 — auch Inrechnungen mit

Rest — als Voraussetzung für das schriftliche

Dividieren); einfaches Teilen ohne und mit Rest.

Einführung in das schriftliche Rechnen: Addieren

und Subtrahieren zwei- und dreistelliger Zahlen;

Multiplizieren solcher Zahlen mit einstelligem

Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen)

solcher Zahlen durch einstelligen Divisor (ohne

und mit Rest).

Anschauliche Einführung folgender Maßbeziehungen

1000 zu 1: kg — g, m — mm, t — kg,

km — m; außerdem Erarbeitung der Maßreihe

m — dm — cm — mm.

Schulung der Raumvorstellung durch anschauliches

Erfassen, richtiges Bezeichnen und wieder-

holtes Darstellen von Grundgebilden aus der

Umgebung des Schülers (durch Betrachten, Begreifen,

Bewegen, Formen, Falten, Ausschneiden,

Aufeinanderlegen, Vergleichen, Messen); dabei

Festigung von Begriffen wie: eckige — runde

Körper, eckige — runde Flächen (dreieckig, viereckig,

vieleckig: Dreieck, Viereck, Vieleck; Kreis),

im besonderen anschauliches Erarbeiten von

Rechteck und Quadrat (einschließlich der Berechnung

des Umfanges — ohne Formel). Übung

im Gebrauch des Lineals und des Dreiecks.

Vierte Schulstufe

Anschauliche Wiederholung und Zusammenfassung

der gewonnenen Grundbegriffe aus der

Mengenlehre ohne Verwendung der einschlägigen

Symbole.

Steigerung der Fertigkeit im Erkennen und

Herstellen der Relationen ,gleich', ,ungleich',

,kleiner als', ,größer als' ( = , , <, >); in

Verbindung damit auch Auflösen einfacher Gleichungen

und Ungleichungen unter Verwendung

des Begriffes Platzhalter'.

Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches

bis 100.000, allenfalls bis zur Million.

Pflege des mündlichen Rechnens; im besonderen

Festigung des kleinen Einmaleins und des

kleinen Einsineins als Voraussetzung für das

schriftliche Multiplizieren und Dividieren.

Erweiterung des schriftlichen Rechnens: Addieren

und Subtrahieren mehrstelliger Zahlen; Multiplizieren

solcher Zahlen mit ein- und zweistelligem

Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen)

solcher Zahlen durch ein- und zweistelligen

Divisor (ohne und mit Rest).

Anschauliche Einführung in das Wesen der

Bruchzahl, vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie

Ganze — Halbe — Viertel — Achtel.

Erarbeitung folgender Maßeinheiten und Maßbeziehungen

km², ha, a, m², dm², cm², allenfalls

mm²; m² — dm², dm² — cm², allenfalls

cm² — mm². Außerdem Anwendung und Festigung

der schon bekannten Maßeinheiten, Maßbeziehungen

und Maßreihen. Erweiterung um die

Beziehungen hl — 1, q — kg, Minute — Sekunde.

Vertiefung der bisher gewonnenen Raumvorstellung;

im besonderen Behandlung von Rechteck

und Quadrat (Länge, Breite; Seite — Seitengleichheit;

Winkel — Winkelgleichheit; Umfang

und Flächeninhalt). Übung im Gebrauch des

Lineals, des Dreiecks und des Meßstreifens. Schularbeiten

6 Schularbeiten im Schuljahr."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2

nicht anders bestimmt wird, mit 1. September

1972 in Kraft.

(2) Der Abschnitt A Z. 3 sowie der Abschnitt

B Z. 2 lit. c tritt hinsichtlich der zweiten Schulstufe

mit 1. September 1973, hinsichtlich der

dritten Schulstufe mit 1. September 1974 und

hinsichtlich der vierten Schulstufe mit 1. September

1975 in Kraft.

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