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79_1968 AT

79. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 79. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1966

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat

vorgelegten Bundesrechnungsabschluß der Republik

Österreich für das Jahr 1966 wird die Genehmigung

erteilt.

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