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794_1993 AT

794. Verordnung: Landeshöchstzahlenverordnung 1994

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 794. Verordnung: Landeshöchstzahlenverordnung 1994

Auf Grund des § 13 a 2 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 502/1993, wird verordnet

§ 1. Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12 a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 1994 wie folgt festgesetzt

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.

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