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792_1994 AT

792. Verordnung: Schülertransport-Kennzeichnungs-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 792. Verordnung: Schülertransport-Kennzeichnungs-Verordnung

Auf Grund des § 17 Abs. 2 a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet

Die quadratische Tafel zur Kennzeichnung von Schülertransporten ist entsprechend nachfolgendem Muster auszuführen und muß folgende Merkmale aufweisen

1 400 mm Seitenlänge,

2. 30 mm breite schwarze Umrandung,

3. Höhe der bildlichen Darstellung der Kinder 200 mm,

4. rückstrahlendes Material.

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