791_1993
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791. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1993
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 791. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1993 — BÜG 1993
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1993, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 185/1993, 518/1993 und 790/1993, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.