790. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,
BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
die Anlage zur Verordnung des Bundesministers
für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen
von der Wochenend- und Feiertagsruhe,
BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. Nr. 341/1990, wie folgt geändert
1. Dem Abschnitt VIII wird folgende Z 28
angefügt
„28. Industrielle Gewinnung von Pflanzenrohölen
Die im Zusammenhang mit der Produktion
stehenden Überwachungs-, Kontroll- und
Einstellarbeiten, ausgenommen die Rohstoffeinlagerung
und die Produktverladung."
2. Dem Abschnitt IX wird folgende Z 54
angefügt
„54. Herstellung von Papiermaschinensieben
Einziehen und Einknüpfen am Webstuhl,
Bedienen der Webmaschine."
3. In Abschnitt XIII Z 5 lit. c lautet die
Ausnahmebestimmung für Niederösterreich
„Niederösterreich: Berg, Drasenhofen, Gmünd,
Kleinhaugsdorf, Laa an der Thaya, Neunagelberg;"