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790_1990 AT

790. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 790. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,

BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen

von der Wochenend- und Feiertagsruhe,

BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. Nr. 341/1990, wie folgt geändert

1. Dem Abschnitt VIII wird folgende Z 28

angefügt

„28. Industrielle Gewinnung von Pflanzenrohölen

Die im Zusammenhang mit der Produktion

stehenden Überwachungs-, Kontroll- und

Einstellarbeiten, ausgenommen die Rohstoffeinlagerung

und die Produktverladung."

2. Dem Abschnitt IX wird folgende Z 54

angefügt

„54. Herstellung von Papiermaschinensieben

Einziehen und Einknüpfen am Webstuhl,

Bedienen der Webmaschine."

3. In Abschnitt XIII Z 5 lit. c lautet die

Ausnahmebestimmung für Niederösterreich

„Niederösterreich: Berg, Drasenhofen, Gmünd,

Kleinhaugsdorf, Laa an der Thaya, Neunagelberg;"

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