78. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115
Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde
Altenmarkt bei Sankt Gallen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 80,940, verläuft in südlicher Richtung,
schwenkt bei km 81,200 nach Osten, führt entlang
des rechten Ufers der Enns, wendet sich bei
km 83,300 nach Süden und endet bei km 85,060.
Hiebei wird im gesamten Abschnitt die alte
Trasse, die teilweise mitbenützt wird, durch Ausschaltung
der vorhandenen Bögen korrigiert.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt
Gallen aufliegenden Planunterlage (Planzeichen
BO-115-33; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.