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78_1978 AT

78. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 78. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt Gallen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115

Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde

Altenmarkt bei Sankt Gallen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 80,940, verläuft in südlicher Richtung,

schwenkt bei km 81,200 nach Osten, führt entlang

des rechten Ufers der Enns, wendet sich bei

km 83,300 nach Süden und endet bei km 85,060.

Hiebei wird im gesamten Abschnitt die alte

Trasse, die teilweise mitbenützt wird, durch Ausschaltung

der vorhandenen Bögen korrigiert.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Altenmarkt bei Sankt

Gallen aufliegenden Planunterlage (Planzeichen

BO-115-33; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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