Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
788_1990 AT

788. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Religionspädagogischen Akademien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 788. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Religionspädagogischen Akademien

Auf Grund der §§ 1 Abs. 1 lit. d und 11 Abs. 5 des

Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 471/1990, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,

Kunst und Sport über die Studienförderung

für Studierende an Religionspädagogischen Akademien,

BGBl. Nr. 437/1989, wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 1 lautet

„§ 1. (1) Die Vergleichbarkeit der Religionspädagogischen

Akademie der Diözese Graz-Seckau,

der Religionspädagogischen Akademie der Diözese

Innsbruck, der Religionspädagogischen Akademie

der Diözese Gurk, der Religionspädagogischen

Akademie der Diözese Linz, der Religionspädagogischen

Akademie der Diözese Salzburg, der

Religionspädagogischen Akademie der Erzdiözese

Wien und der Evangelischen Religionspädagogischen

Akademie mit den Pädagogischen Akademien

wird festgestellt."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →