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787_1993 AT

787. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 787. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 231/1986) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Irland 31. Jänner 1991

Litauen 17. März 1993

Portugal 22. August 1989

Ungarn 18. Juni 1990

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 9. Oktober 1986 den Geltungsbereich auf Guernsey ausgedehnt.

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