Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
786_1993 AT

786. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 786. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 226/1984) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Belarus 5. April 1992

Irland 31. Jänner 1991

Litauen 17. März 1993

Moldau 26. Mai 1993

Folgende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowenien 25. Juni 1991

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben nachstehende Staaten den anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zurückgenommen

ehemalige Tschechoslowakei am 26. April 1991 Ungarn am 8. Dezember 1989.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →