786. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 226/1984) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
Belarus 5. April 1992
Irland 31. Jänner 1991
Litauen 17. März 1993
Moldau 26. Mai 1993
Folgende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Kroatien 8. Oktober 1991
Slowenien 25. Juni 1991
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben nachstehende Staaten den anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zurückgenommen
ehemalige Tschechoslowakei am 26. April 1991 Ungarn am 8. Dezember 1989.