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785_1993 AT

785. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 785. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Estland am 30. August 1993 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs, BGBl. Nr. 600/ 1993) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kroatien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 8. Oktober 1991 weiterhin an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten.

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