783_1992
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783. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 783. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
1992_783_0 783. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kanada den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 264/1992) auf folgende weitere Gebiete ausgedehnt
Quebec und Saskatchewan mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1992 und Yukon Territorium mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kanada seine anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde gemäß Art. 95 abgegebene Erklärung mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 zurückgenommen.