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783_1990 AT

783. Bundesgesetz: Budgetänderungsgesetz 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 783. Bundesgesetz: Budgetänderungsgesetz 1990 — BÄG 1990

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesfinanzgesetz 1990, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 278/1990

und 418/1990 wird wie folgt geändert

1. Die Schlußsummen des Bundesvoranschlages im Artikel I lauten

2. Im Artikel X Abs. 1 Z 2 werden vor dem Voranschlagsansatz 1/13046 der Voranschlagsansatz

„1/10006" und vor dem Voranschlagsansatz 1/20505 die Voranschlagsansätze „1/15164, 1/17328"

eingefügt.

3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) wird nach 1/65678 der Voranschlagsansatz „1/65688/33

Regionale Verkehrsverbünde — dem VOR vorgelagert" eingefügt.

4. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lauten bei den nachstehend angeführten Voranschlagsansätzen die

Voranschlagsbeträge wie folgt

Einnahmen: Millionen Schilling

a) 2/51257 Entnahme aus Ausgleichsrücklage 2000,000

b) 8/59849 Schuldaufnahmen gemäß Art. II in Verbindung mit Art. VIII BFG 99 524,015

5. Die sich aus Ziffer 4 ergebenden Betragsänderungen sind in den entsprechenden Summenbeträgen

der Anlagen I, I a, I b und I c zu berücksichtigen.

Artikel II

Das Budgetüberschreitungsgesetz 1990, BGBl. Nr. 419/1990, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 lit. b wird der Betrag beim VA-Ansatz 2/52014 von 500,000 Millionen Schilling auf

1054,553 Millionen Schilling erhöht.

2. Die VA-Ansätze 2/52034 und 2/52204 sind zu streichen.

Artikel III

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1990, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 278/1990 und 418/1990, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen

Artikel IV

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur

Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen

betraut.

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