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782_1995 AT

782. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 782. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr 419/1984 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 878/1992, wird geändert wie folgt

Im § 8 hat die Jahreszahl zu lauten „1999"

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