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781_1990 AT

781. Verordnung: 78. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 781. Verordnung: 78. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl.

Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 362/1990, wird verordnet

Artikel I

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl.

Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 302/1990, wird wie folgt geändert

1. In Anlage B werden die Preisansätze der

nachstehend angeführten Arzneimittel wie folgt

festgesetzt

2. In Anlage B werden nachstehende Arzneimittel

aufgenommen

3. In Anlage B wird die Bezeichnung nachstehender

Arzneimittel geändert

4. In Anlage B werden nachstehende Hinweise

aufgenommen

5. In Anlage B entfällt bei nachstehenden

Arzneimitteln die Gewichtsstufe 100 Gramm

6. In Anlage B entfällt bei nachstehenden

Arzneimitteln der Preis

7. In Anlage B entfallen nachstehende Arzneimittel

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

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