781. Verordnung: 78. Änderung der Arzneitaxe
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl.
Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl.
Nr. 362/1990, wird verordnet
Artikel I
Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl.
Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 302/1990, wird wie folgt geändert
1. In Anlage B werden die Preisansätze der
nachstehend angeführten Arzneimittel wie folgt
festgesetzt
2. In Anlage B werden nachstehende Arzneimittel
aufgenommen
3. In Anlage B wird die Bezeichnung nachstehender
Arzneimittel geändert
4. In Anlage B werden nachstehende Hinweise
aufgenommen
5. In Anlage B entfällt bei nachstehenden
Arzneimitteln die Gewichtsstufe 100 Gramm
6. In Anlage B entfällt bei nachstehenden
Arzneimitteln der Preis
7. In Anlage B entfallen nachstehende Arzneimittel
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.