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77_1994 AT

77. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 77. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet.

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