77_1994
AT
77. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 77. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
1994_77_0 77. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet.