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77_1992 AT

77. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 77. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 31,55, verläuft in der Folge südlich des Ortsteiles Hasenbach parallel zur Bahnlinie der ÖBB Salzburg-Wörgl und bindet bei km 32,30 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Taxenbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 312/89 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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