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77_1991 AT

77. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 77. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 ADR betreffend die Beförderung gewisser Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches

der Niederlande und dem Bundesminister für

Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602

des ADR betreffend die Beförderung gewisser

Stoffe der Klasse 6.1 (IV a) in Tank-Containern Kundgemacht in BGBl. Nr. 252/1977

wurde mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr

und Wasserwirtschaft, GB 5/027410 vom 21. November

1990, seitens des Königreiches der Niederlande

widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat den Eingang des Widerrufs

am 10. Dezember 1990 bestätigt; die Vereinbarung

ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft

getreten.

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