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77_1956 AT

77. Verordnung: Änderung der Sprengel von Bezirksgerichten in der Stadt Wien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 77. Verordnung: Änderung der Sprengel von Bezirksgerichten in der Stadt Wien.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung

der Wiener Landesregierung verordnet

§ 1. Die Katastralgemeinde Albern wird aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt

Wien ausgeschieden und dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Favoriten zugewiesen.

§ 2. Die innerhalb der Tiergartenmauer gelegenen

Gebietsteile der Katastralgemeinden

Kalksburg und Mauer werden aus dem Sprengel

des Bezirksgerichtes Liesing ausgeschieden und

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Hietzing zugewiesen.

§ 3. Der in § 1 lit. h der Verordnung vom

28. Juli 1954, BGBl. Nr. 200, genannte ehemals

zur Katastralgemeinde Klosterneuburg gehörige

Gebietsteil wird aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Floridsdorf ausgeschieden und dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Döbling zugewiesen.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1956

in Kraft.

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