779_1993
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779. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem postgradualen Lehrgang zur europäischen Integration für die öffentliche Verwaltung an der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 779. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem postgradualen Lehrgang zur europäischen Integration für die öffentliche Verwaltung an der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien
1993_779_0 779. Verordnung: Verleihung universitären Charakters dem postgradualen Lehrgang zur europäischen Integration für die öffentliche Verwaltung an der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien
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Auf Grund des § 40 a des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/ 1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1993, wird verordnet
§ 1. Dem von der Verwaltungsakademie des Bundes in Wien veranstalteten postgradualen Lehrgang zur europäischen Integration für die öffentliche Verwaltung (Europaakademie) wird universitärer Charakter im Sinn des § 40 a Abs. 1 AHStG verliehen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 1998 außer Kraft.