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779_1992 AT

779. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 779. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Oktober 1992, G 119/92-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 16. November 1992,

die Wortfolge „ , über die Zurückweisung" in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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