779_1992
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779. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 779. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
1992_779_0 779. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Oktober 1992, G 119/92-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 16. November 1992,
die Wortfolge „ , über die Zurückweisung" in § 56 Abs. 5 des Maß- und Eichgesetzes, BGBl. Nr. 152/1950, als verfassungswidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.
(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.