777_1996
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777. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 777. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
1996_777_0 777. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
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Nach Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande
hat Venezuela am 16. Oktober 1996 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des
Geltungsbereichs BGBl. Nr. 742/1995) hinterlegt.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Venezuela nachstehende Vorbehalte erklärt
Alle Mitteilungen an die zentrale Behörde sollten in spanischer Sprache abgefaßt sein.
Venezuela ist nicht gebunden, irgendwelche Kosten im Sinne des Art. 26 Abs. 3 zu übernehmen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 hat Venezuela das „Ministry of Foreign Affairs“ als zentrale Behörde bestimmt.