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777_1996 AT

777. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 777. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande

hat Venezuela am 16. Oktober 1996 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen

Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des

Geltungsbereichs BGBl. Nr. 742/1995) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Venezuela nachstehende Vorbehalte erklärt

Alle Mitteilungen an die zentrale Behörde sollten in spanischer Sprache abgefaßt sein.

Venezuela ist nicht gebunden, irgendwelche Kosten im Sinne des Art. 26 Abs. 3 zu übernehmen.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 hat Venezuela das „Ministry of Foreign Affairs“ als zentrale Behörde bestimmt.

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