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775_1990 AT

775. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 775. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Handelsstatistischen

Gesetzes 1988, BGBl. Nr. 661/1987, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 30. Dezember

1987 über die Mengenbezeichnungen bei der

handelsstatistischen Anmeldung, BGBl. Nr. 670, in

der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 656/1988

und BGBl. Nr. 549/1989 wird wie folgt geändert

In der Anlage entfällt die Tarifnummer 3004.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in

Kraft.

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