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773_1995 AT

773. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 773. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

Auf Grund des § 132 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 532/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Forstlichen Ausbildungsstätten, BGBl. Nr. 508/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr 915/1994, wird wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von 13,17 S."

2. § 6 Abs. 3 lautet

„(3) § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr 773/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft."

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