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772_1974 AT

772. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 772. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 25. November 1974,

BGBl. Nr. 726, über die Ermächtigung von

Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

und Verlängerung der

Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen wird

wie folgt geändert

Im § 3 hat der Abs. 2 zu lauten

„(2) Von der Ermächtigung nach Abs. 1 sind

ausgenommen

a) Lebensmittel und Wein,

b) Waren, die einer Regelung nach dem

Marktordnungsgesetz, BGBl. Nr. 36/1968,

in der jeweils geltenden Fassung unterliegen,

und

c) Waren, die der Bewilligungspflicht auf

Grund der Verordnung BGBl. Nr. 743 a/

1974 unterliegen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1975

in Kraft.

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