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771_1995 AT

771. Verordnung: Bestimmung der Berggebiete und benachteiligten förderungswürdigen Gebiete

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 771. Verordnung: Bestimmung der Berggebiete und benachteiligten förderungswürdigen Gebiete

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz, BGBl. Nr. 375/1992, idF BGBl. Nr. 298/1995 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

§ 1. Die in der Anlage bezeichneten Gemeinden oder Gemeindeteile sind

1. „Berggebiete" gemäß § 4 Abs. 1 LWG (EWG-Richtlinie 75/268, Art. 3 Abs. 3),

2. „benachteiligte förderungswürdige Gebiete" gemäß § 4 Abs. 2 LWG (laut EWG-Richtlinie 75/268, Art. 3 Abs. 4 „benachteiligtes Gebiet" und Art. 3 Abs. 5 „Kleines Gebiet")

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