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771_1994 AT

771. Kundmachung: Verzeichnisse der harmonisierten Europäischen Normen und der österreichischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 771. Kundmachung: Verzeichnisse der harmonisierten Europäischen Normen und der österreichischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 150 Abs. 1 und 2 der Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 306/1994, wird kundgemacht

1. Anhang 3 der Maschinen-Sicherheitsverordnung — MSV, BGBl. Nr. 306/1994, lautet wie folgt

„Anhang 3

zu § 5 Abs. 5

Verzeichnis der harmonisierten europäischen Nonnen für die Umsetzung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen

(Stand. 1. September 1994)

Die ÖNORMEN sind beim österreichischen Normungsinstitut (ON), A-1021 Wien, Heinestraße 38, Postfach 130, Tel. (0222) 213 00/805, Telefax: (0222) 21300.818, erhältlich.

1. Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 24. Juni 1992, 92/C 157/03

2. Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 25. August 1993, 93/C 229/03

3. Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 27 Juli 1994, 94/C 207/03

„Anhang 4 zu § 5 Abs. 6

Verzeichnis der ÖNORMEN, die bis zur Annahme entsprechender harmonisierter europäischer Normen für die sachgerechte Umsetzung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen wichtig und hilfreich sind

(Stand: 1. September 1994)

Die ÖNORMEN sind beim österreichischen Normungsinstitut (ON), A-1021 Wien, Heinestraße 38, Postfach 130, Tel. (0222) 213 00/805, Telefax: (0222) 21 300/818, erhältlich.

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