76. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Im 246. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1987, lautet es im Inhaltsverzeichnis statt
„640. Bundesgesetz:" richtig „640. Bundesverfassungsgesetz:".
2. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport, mit der die Lehrpläne
der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert
werden, BGBl. Nr. 63/1989, wird wie folgt
berichtigt
a) Im Art. I Z 35 lautet es statt „5. Klasse
(4 Wochenstunden)" richtig „5. Klasse (3 Wochenstunden)".
b) In der Anlage C lautet es statt „VIERTEL
TEIL" richtig „VIERTER TEIL" und in den
Stundentafeln in
bb) Wahlpflichtgegenstände erstrecken sich die
geschwungenen Klammern jeweils über die Gesamtstundenzahlen
der 6. bis 8. Klasse.
3. Die Gürtler- und Ziseleur-Meisterprüfungsordnung,
BGBl. Nr. 168/1989, wird wie folgt
berichtigt
Im § 10 Abs. 4 lautet es statt „(§ 6)" richtig
„(§ 4)".
4. Die Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung,
BGBl. Nr. 169/1989, wird wie folgt berichtigt
Im § 10 Abs. 4 lautet es statt „(§ 6)" richtig
„(§ 4)".
5. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport, mit der die Eröffnungs-
und Teilungszahlenverordnung geändert
wird, BGBl. Nr. 312/1989, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. I Z 12 lautet es im § 6 Abs. 1 Z 9 statt
„lit. a bis e" richtig „lit. a bis d".
b) Im Art. I Z 16 lautet es im § 9 Abs. 4 statt „§ 6
Abs. 1 Z 9 lit. c" richtig „§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. b".
6. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport über die Reife- und
Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für
Erzieher, BGBl. Nr. 438/1989, wird wie folgt
berichtigt
Im § 8 Abs. 1 Z 3 lautet es statt „Instrumentaltechnik"
richtig „Instrumentalmusik".
7. Die Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die
Bestimmung des Straßenverlaufes der S 6 Semmering
Schnellstraße im Bereich der Gemeinden
Schottwien, Semmering und Spital am Semmering,
BGBl. Nr. 475/1989, wird wie folgt berichtigt
a) Im dritten Absatz lautet es statt „BGBl.
Nr. 196/1983" richtig „BGBl. Nr. 198/1983".
b) Im letzten Absatz lautet es statt „BGBl.
Nr. 186" richtig „BGBl. Nr. 198".
8. Die Verordnung des Bundesministers für
Justiz, mit der die Gerichtskostenmarkenverordnung
1985 geändert wird, BGBl. Nr. 497/1989,
wird wie folgt berichtigt
a) In der Einleitung lautet es statt „BGBl.
Nr. 188" richtig „BGBl. Nr. 288".
b) Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl.
Nr. 534" richtig „BGBl. Nr. 535".
9. Die Verordnung des Bundesministers für
Landesverteidigung über das Militär-Verdienstzeichen,
BGBl. Nr. 551/1989, wird wie folgt berichtigt
Im § 1 lautet es statt „dem Bundeswappen
entsprechenden Adler" richtig „dem Bundeswappen
entsprechender Adler".
10. Die Düngemittel-Einfuhrverordnung, BGBl.
Nr. 568/1989, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage lautet es statt „2506 90A —
Knochenmehl" richtig „0506 90A — Knochenmehl".
11. Die Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bestimmung
des Schalleistungspegels von Rasenmähern,
BGBl. Nr. 572/1989, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage lautet es in Z 2 jeweils statt „["
richtig „L".
12. Die Kundmachung des Internationalen
Fernmeldevertrages (Nairobi, 1982) samt Anlagen 1
bis 3, Schlußprotokoll, Zusatzprotokollen I bis VII,
ergänzt durch die Vollzugsordnungen für den
Telegrafendienst, für den Telefondienst und für den
Funkdienst, sowie Fakultatives Zusatzprotokoll und
Vorbehalte der Republik Österreich, BGBl.
Nr. 593/1989, wird wie folgt berichtigt
a) In Z 1 lautet es statt „Vorbehalt" richtig
„Vorbehalten".
b) Im letzten Satz lautet es jeweils statt „30. Mai
1989" richtig „30. März 1989".
13. Das Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz
geändert wird (BHG-Novelle 1989),
BGBl. Nr. 619, wird wie folgt berichtigt
In Z 7 lautet es
a) statt „lit. i" richtig „lit. h" und
b) statt „i)" richtig „h)".
14. Das Bundesgesetz, mit dem ein Karenzurlaub
für Väter geschaffen (Eltern-Karenzurlaubsgesetz
— EKUG) und das Mutterschutzgesetz 1979, das
Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das
Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Karenzurlaubsgeldgesetz, das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz
1956, das Pensionsgesetz 1965, das Vertragsbedienstetengesetz
1948, die Bundesforste-Dienstordnung
1986, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz,
das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
1984 und das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert
werden, BGBl. Nr. 651/1989, wird wie folgt
berichtigt
a) Im Art. II lautet es in der Einleitung statt
„BGBl. Nr. 583/1986" richtig „BGBl. Nr. 563/
1986".
b) Im Art. VIII Z 6 lautet § 12 Abs. 1
„§ 12. (1) Auf Antrag haben alleinstehende
Mütter
1. gemäß § 1 Abs. 1 gegenüber ihrem Dienstgeber,
2. gemäß § 1 Abs. 2 gegenüber ihrem letzten
Dienstgeber
bei Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 4
Anspruch auf Sonderkarenzurlaubsgeld. Der Anspruch
auf Sonderkarenzurlaubsgeld besteht jedoch
nicht, wenn die alleinstehende Mutter Leistungen
nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977,
BGBl. Nr. 609, in Anspruch nehmen kann."
15. Das Revisionsrekurs-Anpassungsgesetz,
BGBl. Nr. 654/1989, wird wie folgt berichtigt
Im Art. IV lautet es statt „Tarifpost 1" richtig
„Tarifpost 3".
16. Die Kundmachung des Bundeskanzlers
betreffend Änderungen in der Verfahrensordnung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte,
BGBl. Nr. 25/1990, wird wie folgt berichtigt
Im letzten Satz lautet es stau „1. April 1969"
richtig „1. April 1989".