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76. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Im 246. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1987, lautet es im Inhaltsverzeichnis statt

„640. Bundesgesetz:" richtig „640. Bundesverfassungsgesetz:".

2. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport, mit der die Lehrpläne

der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert

werden, BGBl. Nr. 63/1989, wird wie folgt

berichtigt

a) Im Art. I Z 35 lautet es statt „5. Klasse

(4 Wochenstunden)" richtig „5. Klasse (3 Wochenstunden)".

b) In der Anlage C lautet es statt „VIERTEL

TEIL" richtig „VIERTER TEIL" und in den

Stundentafeln in

bb) Wahlpflichtgegenstände erstrecken sich die

geschwungenen Klammern jeweils über die Gesamtstundenzahlen

der 6. bis 8. Klasse.

3. Die Gürtler- und Ziseleur-Meisterprüfungsordnung,

BGBl. Nr. 168/1989, wird wie folgt

berichtigt

Im § 10 Abs. 4 lautet es statt „(§ 6)" richtig

„(§ 4)".

4. Die Metalldrücker-Meisterprüfungsordnung,

BGBl. Nr. 169/1989, wird wie folgt berichtigt

Im § 10 Abs. 4 lautet es statt „(§ 6)" richtig

„(§ 4)".

5. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport, mit der die Eröffnungs-

und Teilungszahlenverordnung geändert

wird, BGBl. Nr. 312/1989, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. I Z 12 lautet es im § 6 Abs. 1 Z 9 statt

„lit. a bis e" richtig „lit. a bis d".

b) Im Art. I Z 16 lautet es im § 9 Abs. 4 statt „§ 6

Abs. 1 Z 9 lit. c" richtig „§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. b".

6. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport über die Reife- und

Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für

Erzieher, BGBl. Nr. 438/1989, wird wie folgt

berichtigt

Im § 8 Abs. 1 Z 3 lautet es statt „Instrumentaltechnik"

richtig „Instrumentalmusik".

7. Die Verordnung des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 6 Semmering

Schnellstraße im Bereich der Gemeinden

Schottwien, Semmering und Spital am Semmering,

BGBl. Nr. 475/1989, wird wie folgt berichtigt

a) Im dritten Absatz lautet es statt „BGBl.

Nr. 196/1983" richtig „BGBl. Nr. 198/1983".

b) Im letzten Absatz lautet es statt „BGBl.

Nr. 186" richtig „BGBl. Nr. 198".

8. Die Verordnung des Bundesministers für

Justiz, mit der die Gerichtskostenmarkenverordnung

1985 geändert wird, BGBl. Nr. 497/1989,

wird wie folgt berichtigt

a) In der Einleitung lautet es statt „BGBl.

Nr. 188" richtig „BGBl. Nr. 288".

b) Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl.

Nr. 534" richtig „BGBl. Nr. 535".

9. Die Verordnung des Bundesministers für

Landesverteidigung über das Militär-Verdienstzeichen,

BGBl. Nr. 551/1989, wird wie folgt berichtigt

Im § 1 lautet es statt „dem Bundeswappen

entsprechenden Adler" richtig „dem Bundeswappen

entsprechender Adler".

10. Die Düngemittel-Einfuhrverordnung, BGBl.

Nr. 568/1989, wird wie folgt berichtigt

In der Anlage lautet es statt „2506 90A —

Knochenmehl" richtig „0506 90A — Knochenmehl".

11. Die Verordnung des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bestimmung

des Schalleistungspegels von Rasenmähern,

BGBl. Nr. 572/1989, wird wie folgt berichtigt

In der Anlage lautet es in Z 2 jeweils statt „["

richtig „L".

12. Die Kundmachung des Internationalen

Fernmeldevertrages (Nairobi, 1982) samt Anlagen 1

bis 3, Schlußprotokoll, Zusatzprotokollen I bis VII,

ergänzt durch die Vollzugsordnungen für den

Telegrafendienst, für den Telefondienst und für den

Funkdienst, sowie Fakultatives Zusatzprotokoll und

Vorbehalte der Republik Österreich, BGBl.

Nr. 593/1989, wird wie folgt berichtigt

a) In Z 1 lautet es statt „Vorbehalt" richtig

„Vorbehalten".

b) Im letzten Satz lautet es jeweils statt „30. Mai

1989" richtig „30. März 1989".

13. Das Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz

geändert wird (BHG-Novelle 1989),

BGBl. Nr. 619, wird wie folgt berichtigt

In Z 7 lautet es

a) statt „lit. i" richtig „lit. h" und

b) statt „i)" richtig „h)".

14. Das Bundesgesetz, mit dem ein Karenzurlaub

für Väter geschaffen (Eltern-Karenzurlaubsgesetz

— EKUG) und das Mutterschutzgesetz 1979, das

Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das

Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitslosenversicherungsgesetz

1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,

das Karenzurlaubsgeldgesetz, das

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz

1956, das Pensionsgesetz 1965, das Vertragsbedienstetengesetz

1948, die Bundesforste-Dienstordnung

1986, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz,

das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

1984 und das Land- und forstwirtschaftliche

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert

werden, BGBl. Nr. 651/1989, wird wie folgt

berichtigt

a) Im Art. II lautet es in der Einleitung statt

„BGBl. Nr. 583/1986" richtig „BGBl. Nr. 563/

1986".

b) Im Art. VIII Z 6 lautet § 12 Abs. 1

„§ 12. (1) Auf Antrag haben alleinstehende

Mütter

1. gemäß § 1 Abs. 1 gegenüber ihrem Dienstgeber,

2. gemäß § 1 Abs. 2 gegenüber ihrem letzten

Dienstgeber

bei Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 4

Anspruch auf Sonderkarenzurlaubsgeld. Der Anspruch

auf Sonderkarenzurlaubsgeld besteht jedoch

nicht, wenn die alleinstehende Mutter Leistungen

nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977,

BGBl. Nr. 609, in Anspruch nehmen kann."

15. Das Revisionsrekurs-Anpassungsgesetz,

BGBl. Nr. 654/1989, wird wie folgt berichtigt

Im Art. IV lautet es statt „Tarifpost 1" richtig

„Tarifpost 3".

16. Die Kundmachung des Bundeskanzlers

betreffend Änderungen in der Verfahrensordnung

des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte,

BGBl. Nr. 25/1990, wird wie folgt berichtigt

Im letzten Satz lautet es stau „1. April 1969"

richtig „1. April 1989".

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