76_1979
AT
76. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Luxemburg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 76. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Luxemburg
1979_76_0 76. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Luxemburg
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien hat Luxemburg am
7. Dezember 1978 seine Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 540/
1978) hinterlegt. Anläßlich der Hinterlegung hat
Luxemburg die in den Art. 9, 10 und 12 des
Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt.