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76_1979 AT

76. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Luxemburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Luxemburg

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat Luxemburg am

7. Dezember 1978 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über das auf die Form

letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 540/

1978) hinterlegt. Anläßlich der Hinterlegung hat

Luxemburg die in den Art. 9, 10 und 12 des

Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt.

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