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76_1975 AT

76. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Preitenegg und Bad St. Leonhard

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Preitenegg und Bad St. Leonhard

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 2

Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinden

Preitenegg und Bad St. Leonhard wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im

Kalcherkogeltunnel an der Landesgrenze zwischen

Steiermark und Kärnten, führt sodann über die

Anschlußstelle „Packsattel" nach Überquerung des

Auerlingbaches durch den Großliedltunnel und

Übelskogeltunnel zur Anschlußstelle „Oberes Lavanttal"

und endet bei Bau-km 249,0.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

einschließlich der Anschlußstellen „Packsattel" und

„Oberes Lavanttal" aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der

Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden

Preitenegg und Bad St. Leonhard aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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