76. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Preitenegg und Bad St. Leonhard
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 2
Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinden
Preitenegg und Bad St. Leonhard wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im
Kalcherkogeltunnel an der Landesgrenze zwischen
Steiermark und Kärnten, führt sodann über die
Anschlußstelle „Packsattel" nach Überquerung des
Auerlingbaches durch den Großliedltunnel und
Übelskogeltunnel zur Anschlußstelle „Oberes Lavanttal"
und endet bei Bau-km 249,0.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
einschließlich der Anschlußstellen „Packsattel" und
„Oberes Lavanttal" aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der
Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden
Preitenegg und Bad St. Leonhard aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.