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76_1974 AT

76. Verordnung: Aufhebung des tageweisen Fahrverbotes für Personen- und Kombinationskraftwagen für bestimmte Tage

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Verordnung: Aufhebung des tageweisen Fahrverbotes für Personen- und Kombinationskraftwagen für bestimmte Tage

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom

14. Dezember 1973 über Verkehrsbeschränkungen

zur Sicherung der Treibstoffversorgung,

BGBl. Nr. 5/1974, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Verkehr verordnet

Das im § 1 der Verordnung des Bundesministers

für Handel, Gewerbe und Industrie vom

4. Jänner 1974, BGBl. Nr. 7, über ein tageweises

Fahrverbot für Personen- und Kombinationskraftwagen

verfügte Fahrverbot gilt nicht am

9., 10., 16. und 17. Feber 1974.

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