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76_1973 AT

76. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der Einigungsamtsgeschäftsordnung (EA-Geo) durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Kundmachung: Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der Einigungsamtsgeschäftsordnung (EA-Geo) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 12. Dezember 1972, V 46/72-8, den ersten

Satz im § 31 der Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung vom 27. August 1.962,

BGBl. Nr. 279, mit der die Geschäftsführung der

Einigungsämter und des Obereinigungsamtes geregelt

wird (EA-Geo), als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt am 31. Mai 1973 in Kraft.

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