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76_1970 AT

76. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 12/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 12/1969 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 12/69

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

NR. 12/1969

(In der 36. gemeinsamen Sitzung am 4. Dezember

1969 gefaßt)

ÜBERGANGSMASSNAHMEN FÜR ISLAND

BETREFFEND ZOLLRÜCKVERGÜTUNG

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Beschluß des Rates Nr. 19/

1969 Der Beschluß Nr. 19/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 75/1970 verlautbart,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 19/1969 Der Beschluß Nr. 19/1969 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 75/1970 verlautbart ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

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