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76_1959 AT

76. Bundesgesetz: Befreiung von Schuldverschreibungen inländischer Kreditunternehmen von der Wertpapiersteuer.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 76. Bundesgesetz: Befreiung von Schuldverschreibungen inländischer Kreditunternehmen von der Wertpapiersteuer.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Erwerb von verzinslichen Schuldverschreibungen,

die von inländischen Kreditunternehmen

mit einer Laufzeit bis zu fünf

Jahren ausgegeben werden, durch den ersten Erwerber

unterliegt nicht der Wertpapiersteuer.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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