76_1959
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76. Bundesgesetz: Befreiung von Schuldverschreibungen inländischer Kreditunternehmen von der Wertpapiersteuer.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 76. Bundesgesetz: Befreiung von Schuldverschreibungen inländischer Kreditunternehmen von der Wertpapiersteuer.
1959_76_0 76. Bundesgesetz: Befreiung von Schuldverschreibungen inländischer Kreditunternehmen von der Wertpapiersteuer.
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der Erwerb von verzinslichen Schuldverschreibungen,
die von inländischen Kreditunternehmen
mit einer Laufzeit bis zu fünf
Jahren ausgegeben werden, durch den ersten Erwerber
unterliegt nicht der Wertpapiersteuer.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.