768_1994
AT
768. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 768. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer
1994_768_0 768. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 16/1994, wird im Einvernehmen mit. dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 346/1973, in der Fassung BGBl. Nr. 170/1992 wird wie folgt geändert
1. § 3 Abs. 1 Z 8 entfällt.
2. Der bisherige § 12 erhält die Absatzbezeichnung „(1)" Als neuer Absatz 2 wird angefügt
„(2) § 3 Abs. 1 Z 8 entfällt mit 1. September 1994."