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768_1990 AT

768. Verordnung: Erster Nachtrag zum Arzneibuch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 768. Verordnung: Erster Nachtrag zum Arzneibuch

Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl.

Nr. 195/1980, wird verordnet

Die Monographie für Kaliumjodid-Tabletten

65 mg wird als erster Nachtrag zum Arzneibuch im

Sinne der Arzneibuchverordnung, BGBl.

Nr. 570/1990, in Kraft gesetzt. Der Nachtrag wird

bei der Österreichischen Staatsdruckerei verlegt.

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