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764_1993 AT

764. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 764. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Kroatien am 23. April 1993 erklärt, sich rückwirkend mit 8. Oktober 1991 weiterhin an das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 215/1993) gebunden zu erachten.

Die zentralen Behörden sind

Gemeindegerichte und das Ministerium für Justiz und Verwaltung.

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